Artikel vom 11.09.2024
September-Sitzung des Gemeinderates

Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Rüdiger Probst gab bekannt, dass am 16.10.2024 um 19 Uhr im Gasthaus Brennereistuben eine weitere Veranstaltung zum Thema „Nahwärmenetz“ stattfinden wird.
Im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung wird die Ebersbacher Straße bis mindestens Anfang Oktober noch gesperrt sein. Momentan werden die Hausanschlüsse „umgebunden“. Nach der Fertigstellung dieses Abschnitts wird die Sanierung der Wasserleitung in der Erlanger Straße fortgesetzt werden.
Beim Glasfaserausbau sind noch viele Nacharbeiten zu erledigen und es müssen noch 100 Anschlüsse hergestellt werden.
Die Ergebnisse der Kanalbefahrung sind noch nicht ausgewertet, da noch nicht alle Kanäle befahren wurden.
Antrag auf Abweichung von den Richtlinien über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Abweichungen zu.
1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 Brunner Wegfeld-Blumenstraße; hier: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplanes mehrheitlich. Hier wurde die Festsetzung der Höhen der baulichen Anlagen neu geregelt.
Neuerlass einer Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wilhelmsdorf
Nachdem die aktuell gültige Wasserabgabesatzung bereits aus dem Jahr 1991 stammt und sich die Mustersatzung seitdem öfters geändert hat, wurde ein neuer Entwurf nach der aktuell gültigen Mustersatzung erstellt. Diesem Entwurf stimmte der Gemeinderat zu.
Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Eine Rückwärts- und Vorwärtskalkulation ergab, dass der Wasserpreis ab dem 1.10.2024 anzupassen ist. Dabei wurden auch die Investitionen der Erneuerung der Wasserleitung eingerechnet. Künftig wird die Grundgebühr für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis vier Kubikmeter oder einem Nenndurchfluss bis zweieinhalb Kubikmeter von 24 auf 48 € erhöht. Bei Wasserzähler mit einem höheren Durchfluss wird die Grundgebühr nun 96 € betragen (zuvor 48 €). Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenes Wasser beträgt künftig 2,97 € (Nettogebühr ohne Umsatzsteuer).
9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Auch der Abwasserpreis wurde neu kalkuliert. Auch hier wird künftig eine Grundgebühr von 24 € für kleine Zähler und 48 € für große Zähler verlangt. Die Einleitungsgebühr beträgt künftig 3,68 € pro Kubikmeter Abwasser.
Text: Manuel Barth (MBW)