Artikel vom 28.07.2020
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2020
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Bauanträge
- Gedenkstätte für die Opfer des 2. Weltkrieges
- Grundstück Reichenstraße
- Gewerbegebietserweiterung Waldbrunn
- Vereinszuschüsse
Ein Bauvorhaben in der Wertheimer Straße wurde in einigen Punkten entgegen den Bestimmungen des Bebauungsplanes errichtet. Stützmauern sind zu hoch, Geländeveränderungen zu massiv. Ein nachträglicher Antrag auf Genehmigung wurde im Februar 2020 vom Gemeinderat abgelehnt. Eine Prüfung durch das Landratsamt ergab einige Rückfragen an die Gemeinde, wie im Detail mit den Abweichungen umgegangen werden soll, da durch einen Rückbau nicht einfach alle Bestimmungen des Bebauungsplanes erfüllt werden könnten. So würde z.B. bei Entfernung einer Steinquaderreihe zwar die Höhe der Stützmauer reduziert, diese wäre jedoch noch immer höher als im Bebauungsplan erlaubt. Aus den Reihen des Gemeinderats wurde nach dem Motiv des Bauherrn gefragt, das Bauvorhaben so und damit entgegen des Bebauungsplanes zu errichten. Nun soll dieser die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Beschluss über das weitere Vorgehen wurde bis dahin mehrheitlich vertagt.
Eine Bauvoranfrage bezog sich auf die Errichtung eines weiteren Wohnhauses an der Herrenwiese in Roßbrunn. Der Standort befindet sich im Außenbereich, der Flächennutzungsplan sieht dort schutzwürdige Flächen für Grünlandnutzung vor. An der Herrenwiese stehen bereits zwei Wohnhäuser. Die Gründe für die damalige Genehmigung der beiden Häuser im Außenbereich sind nur bedingt nachvollziehbar. Wohnhäuser sind im Außenbereich nur ausnahmsweise genehmigungsfähig, z.B. als Aussiedlerhof. Solche Gründe sind hier nicht erkennbar. Da das Bauvorhaben deshalb an dieser Stelle nicht zulässig ist, wurde die Bauvoranfrage einstimmig abgelehnt.
Bei einem weiteren Bauvorhaben in der Wertheimer Straße wurde bei einer Baukontrolle des Landratsamtes eine unzulässige Abgrabung festgestellt. Da die Gründe für eine Abgrabung teilweise nachvollziehbar waren, wurde eine isolierte Befreiung für die Errichtung einer Stützmauer außerhalb der Baugrenze mehrheitlich erteilt. Allerdings darf die Stützmauer eine Höhe von 0,8 Metern nicht überschreiten.
Der Spender, der eine Gedenktafel für die Gefallenen, Opfer und Vermissten des Zweiten Weltkrieges im Waldfriedhof spenden wollte, hat sich in einer Mail an die Gemeindeverwaltung dahingehend geäußert, dass er nur bereit sei, für eine Gedenktafel mit der Nennung von Namen zu spenden. Der Gemeinderat hatte eine Variante ohne die Nennung von Namen favorisiert (siehe Bericht vom 15.06.20). Eine Ausführung mit der Nennung von Namen wurde vom Gemeinderat nun einstimmig abgelehnt. Damit entfiel auch eine Entscheidung über die Streichung einzelner Namen wegen einer Mitgliedschaft in NSDAP, SA oder SS.
Bezüglich der Baulandaktivierung auf dem gemeindlichen Grundstück in der Reichenstraße wurde einstimmig die Festlegung getroffen, dass eine Bebauung mit drei kleineren Häusern (6 Mietwohnungen) favorisiert wird und eine solches Konzept weiterentwickelt werden soll.
Gegen die Gewerbegebietserweiterung der Nachbargemeinde Waldbrunn wurden keine Bedenken geäußert. Die Gemeinde war als Nachbar beim Verfahren beteiligt worden.
Wegen der coronabedingten Mindereinnahmen der Sportvereine (z.B. wegen entfallener Einnahmen durch ausgefallene Feste/Turniere) hat die CSU-Fraktion die Verdopplung der Vereinszuschüsse für die Sportvereine vorgeschlagen. Der Gemeinderat befürwortete jedoch eine detailliertere Prüfung, welche Vereine durch die Krise besonders betroffen worden sind. Die Verwaltung wird die Vereine deshalb anschreiben und um Erklärung bitten, welche finanziellen Auswirkungen die Pandemie für die Vereine hat und ob bereits Nothilfen in Anspruch genommen wurden. Der Antrag der CSU wurde bis zu einer weiteren Entscheidung nach Vorlage dieser Erkenntnisse vertagt.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin