Artikel vom 15.01.2019
CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Januar 2019
Newsletter der CSU-Gemeinderatsfraktion aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2019
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Kläranlage
- Kindergärten
- Anträge auf Aufforstung
- Kommunales Förderprogramm
- Aktivierung Baulücken
- Annahme von Spenden
Der erste Tagesordnungspunkt im neuen Jahr war der Kläranlage gewidmet. Der Technische Betriebsleiter der Kläranlage des Zweckverbandes Ahlbachgruppe, Herr Ostwald, informierte den Gemeinderat über die derzeit in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes diskutierten Möglichkeiten zur künftigen Entwicklung der Kläranlage. Im Zweckverband sind die Gemeinden Hettstadt, Eisingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn (hier nur für den Ortsteil Waldbüttelbrunn) zusammengeschlossen, die die gemeinsame Kläranlage am westlichen Ortsrand betreiben. Die Kläranlage ist etwa 40 Jahre alt und deshalb in Teilbereichen verschlissen und überholungsbedürftig. Die zunehmende Problematik der Klärschlammentsorgung hatte den Zweckverband dazu veranlasst, den Bau eines Faulturmes zu prüfen und schließlich zu beschließen. Je näher jedoch für diese Planungen die Kläranlage untersucht wurde, desto mehr kristallisierte sich heraus, dass auch an weiteren Teilen der Kläranlage Optimierungsbedarf besteht. Für die allerdringendsten Sanierungen müsse man schon etwa 2 Millionen € investieren, so Herr Ostwald. Ein auf den Bau von Kläranlagen spezialisiertes Ingenieurbüro hat inzwischen für den Zweckverband verschiedene Varianten geplant und die Kosten hierfür geschätzt. Diese wurden dem Gemeinderat vorgestellt.
Variante 1 stellt dar, welche Erneuerungen unbedingt durchgeführt werden sollten. Hier sind Kosten für die Sanierung des Altbestandes eingeplant (z.B. Sanierung von Rissen in den alten Betonbecken), Kosten für den bereits beschlossenen Bau der Schlammfaulung, für die Verrohrung des Ablaufes (der zukünftig aus wasserrechtlicher Sicht gefordert wird), für den Umbau des Betriebsgebäudes (z.B. Schaffung ausreichender sanitärer Einrichtungen für die Beschäftigten) sowie für eine Verkleinerung des Vorklärbeckens (die Überdimensionierung führt zu einer zu langen Verweildauer in der Vorklärung, was sich negativ auf die Schlammqualität auswirkt). Diese „Minimalversion“ würde etwa 8,7 Millionen € kosten. Da die Kläranlage in großen Teilen weiterhin den alten Baubestand nutzt, könne man davon ausgehen, dass diese Investitionen den ordnungsgemäßen Betrieb der Kläranlage für weitere 15 Jahre ermöglichen würden, bevor erneut Sanierungsmaßnahmen nötig würden.
In Variante 2 würden zusätzlich zu den bereits in Variante 1 genannten Maßnahmen ein neues und energieeffizientes Zulaufhebewerk sowie eine neue mechanische Reinigung gebaut, was den Betrieb zusätzlich optimieren würde. Die Kosten lägen bei etwa 9,8 Millionen €. Da auch in dieser Variante alte Teile der Kläranlage weiter in der Nutzung wären, würde auch hier von einer Dauer von etwa 15 Jahren ausgegangen, bevor erneute Investitionen anstehen würden.
In Variante 3 würde die Kläranlage komplett umgekrempelt werden, um die Betriebsabläufe zu verbessern. Es würden neue Becken gebaut und diese auch anders angeordnet. Die Kosten wären mit geschätzten 14,2 Millionen € deutlich höher. Dadurch, dass aber mehr oder weniger alle Komponenten der Anlage neu wären, könnte man davon ausgehen, dass diese etwa 30 Jahre lang ohne größere Renovierungskosten betrieben werden könnte. Die Verwirklichung der Baumaßnahme auf dem bisherigen Grundstück der Kläranlage im laufenden Betrieb sei jedoch eine Herausforderung. Variante 4 wäre der komplette Neubau einer Kläranlage der etwa gleichen Größenordnung auf der „grünen Wiese“. Diese schlüge (inklusive Rückbau der alten Anlage aber noch ohne Flächenerwerb) mit 15,3 Millionen € zu Buche. Die Nutzungsdauer wird auf ebenfalls 30 Jahre geschätzt.
Das Ergebnis dieser Studie veranlasste den Zweckverbandsvorsitzenden, Bürgermeister Fiederling aus Waldbrunn, zunächst, das Gespräch mit weiteren umliegenden Gemeinden zu suchen. Angedacht war der Zusammenschluss zum Betrieb einer gemeinschaftlichen neuen Kläranlage, deren Kosten dann auf mehr Schultern verteilt werden könnten. Zwar begrüßten viele seiner Amtskollegen ganz grundsätzlich die Idee einer verstärkten Zusammenarbeit. Da jedoch viele Nachbargemeinden erst in ihre eigenen Kläranlagen viel Geld gesteckt hatten, fehlt hier die Bereitschaft, zusätzlich in eine weitere, zukünftige Kläranlage zu investieren. Möglicherweise hat die Gemeinde Kist Interesse an einem Anschluss an den Zweckverband. Es müsste aber noch beiderseits geprüft werden, ob dies realisierbar ist (in Varianten 1 und 2 hat die Kläranlage hierfür nicht ausreichende Kapazitäten).
Geprüft wird derzeit noch eine Variante 3a, bei der ein östlich an die Kläranlage anschließendes Grundstück der Gemeinde Waldbüttelbrunn erworben werden soll, um dort die geplanten Neubauten zu errichten. Dies würde den Umbau der Kläranlage im laufenden Betrieb erheblich erleichtern. Die Kosten für die Baumaßnahmen werden entsprechend einer Berechnungsgröße, den Einwohnerwerten (ermittelt aus den tatsächlichen Einwohnerzahlen und der ankommenden Schmutzfracht) auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. Die zu erwartenden Gesamt-Jahreskosten für die Kläranlage liegen trotz der unterschiedlichen Anfangsinvestitionen bei allen Varianten bei rund 1,5 Millionen €.
Der Tagesordnungspunkt diente der Information des Gemeinderates. Eine Entscheidung trifft die Verbandsversammlung des Zweckverbandes, in der jede Gemeinde durch vom jeweiligen Gemeinderat bestimmte Verbandsräte vertreten ist.
Im neuen Jahr ist nun endlich auch eine Lösung bezüglich der zusätzlich benötigten Kinderbetreuungsplätze gefunden worden. Bereits im Sommer hatte sich abgezeichnet, dass Bedarf an einer zusätzlichen Kinderkrippengruppe sowie an zusätzlichen Kindergartenplätzen besteht. Das Gremium war sich damals einig, dass dafür ein Anbau am Kindergarten St. Martin geprüft werden solle. Zwischenzeitlich gab es seitens der Kindergartenfachaufsicht im Landratsamt wohl Zweifel an der Notwendigkeit der Schaffung weiterer Plätze. Damit wäre auch keine staatliche Förderung für einen Anbau (90 % eines am Raumprogramm orientierten Festbetrages) möglich gewesen. Nach einer erneuten Bedarfsabfrage und wohl weiteren Gesprächen mit der Fachaufsicht präsentierte Bürgermeister Schmidt nun die bereits seit Sommer 2018 im Raum stehende Lösung: bis Herbst 2019 soll in Modulbauweise eine gemischte Gruppe (für Krippen- und Kindergartenkinder) an den Krippenbereich des Hauses für Kinder St. Martin angeschlossen werden. Bis Herbst 2020 soll schließlich der Anbau der zweiten Kindergartengruppe an der anderen Seite des Gebäudes erfolgen. Die Gesamtmaßnahme wird etwa 846.000 € kosten. Die Kosten für den dauerhaften Anbau der Kindergartengruppe sind förderfähig.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Auch im Weiteren ging es um die Kindergärten. Zunächst wurde ein Antrag des Sozialvereins St. Bartholomäus diskutiert, die in der Trägervereinbarung für den Kindergarten St. Josef vereinbarte Defizitlimitierung von 50.000 € aufzuheben. Diese Beschränkung des Defizits wurde auf Rat der Rechtsaufsichtsbehörde in die Vereinbarung aufgenommen. Im Einzelfall kann der Gemeinderat auch trotz dieser Klausel die Übernahme eines höheren Defizits beschließen. Der Antrag des Sozialvereins wurde mit 9 zu 10 Stimmen abgelehnt. Mit 13 zu 7 Stimmen stimmte der Gemeinderat jedoch dem Antrag auf Verbesserung des Anstellungsschlüssels in den Trägervereinbarungen für alle Kindergärten auf 1: 7,5 zu.
In den nächsten drei Tagesordnungspunkten sollte das Gremium jeweils Stellungnahmen zu beantragten Erstaufforstungserlaubnissen auf mehreren landwirtschaftlichen Flächen in Roßbrunn an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg beschließen. Mutmaßlich handelt es sich bei diesen Erstaufforstungen um Ausgleichsmaßnahmen für umfangreiche Waldrodungen in einer anderen Gemeinde des Landkreises. Obwohl Erstaufforstungsmaßnahmen grundsätzlich begrüßenswert seien, so würde man mit einer Zustimmung unter Umständen die Abholzung sehr viel wertvollerer Flächen an anderer Stelle legitimieren, so die Ansicht einiger Redner. Andere befürchteten, dass landwirtschaftliche Flächen aus der Lebensmittelproduktion genommen würden. Außerdem würden beispielsweise durch Verschattung auch die umliegenden Felder beeinträchtigt. Schließlich gab der Gemeinderat für alle drei Anträge auf Erstaufforstung einstimmig eine negative Stellungnahme ab.
Einstimmig und ohne Diskussion wurde der notwendige Beschluss zur Fortführung des Kommunalen Förderprogramms zur finanziellen Unterstützung privater Bauherren bei privaten Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet und der Einstellung der dafür benötigten die Haushaltsmittel gefasst. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Förderantrag für die Refinanzierung aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu stellen.
Für interessierte Mitgliedsgemeinden der Allianz Waldsassengau soll eine Strategie zur Baulandaktivierung (insbesondere Aktivierung innerörtlicher Baulücken) entwickelt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sich an dieser interkommunalen Maßnahme zu beteiligen. Die Teilnahme wird den gemeindlichen Haushalt mit etwa 4.000 € belasten.
Wie in jedem Jahr musste über die Annahme der im letzten Jahr eingegangenen Spenden entschieden werden. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin