Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2023

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

- Verlängerungsantrag für eine Baugenehmigung in Mädelhofen
- Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses
- Bauaufsicht: Herstellung rechtmäßiger Zustände im Außenbereich in Roßbrunn
- Bauleitplanung des Marktes Helmstadt
- Ganztagesbetreuungsanspruch für Grundschüler ab 2026
- Verkehrsüberwachung: Auswertung des fließenden Verkehrs von 01/23 bis 10/23


Bereits 2013 hatte das Landratsamt eine Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnung über bereits bestehenden Garagen in Mädelhofen erteilt. Das Bauvorhaben wurde bisher nicht umgesetzt. Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 2 Jahre verlängert werden. Ein solcher Antrag lag dem Gemeinderat erneut vor. Das gemeindliche Einvernehmen wurde daraufhin erneut erteilt.

Ein Bauherr in der Adolph-Kolping-Straße möchte ein Gartenhaus außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters errichten. Die dafür erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde erteilt.

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Bauaufsicht des Landratsamtes den Rückbau eines abweichend von der Baugenehmigung errichteten Tierunterstands in Roßbrunn angemahnt und weitere Schritte angedroht hat. Ein nach dem Bau eingereichter Bauantrag, der die vorgenommenen Änderungen legitimieren sollte, war zuvor abgelehnt worden.

Der Markt Helmstadt hatte 2004 ein Gewerbegebiet geplant, jedoch mangels konkreter Anfragen noch nicht umgesetzt. Da nun eine konkrete Anfrage besteht, die jedoch mit der bisherigen Planung aufgrund der Grundstückszuschnitte nicht passt, soll der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet entsprechend überarbeitet werden. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angehört. Der Gemeinderat beschloss, dass keine Bedenken gegen die Planung geltend gemacht werden.

Das neue Ganztagsförderungsgesetz sieht einen stufenweise Ausbau eines Ganztagesbetreuungsanspruchs für Grundschüler ab 01.08.2026 vor. Das bedeutet, dass grundsätzlich unter der Woche eine Betreuungszeit von 8 Stunden täglich angeboten werden muss, auch in den Ferien. Es sind maximal vier Wochen Schließzeiten im Jahr erlaubt.
Bereits jetzt hält die Gemeinde Waldbüttelbrunn diese Vorgabe ein. Es wird von der Gemeinde in sechs Ferienwochen ein Betreuungsangebot gemacht. Es besteht außerdem eine mündlich vereinbarte Kooperation mit dem Markt Höchberg, so dass Waldbüttelbrunner Kinder die dortige Ferienbetreuung nutzen können und umgekehrt. Durch diese Absprache können mit Ausnahme der Weihnachtsferien, Faschingsferien und der 2. Pfingstferienwoche (entspricht den vier Wochen) alle Ferienzeiten abgedeckt werden. In der dritten Sommerferienwoche soll es zukünftig alternativ zum Ferienhüttendorf auch eine Betreuung durch die AWO geben, damit sicher alle Kinder betreut werden können. Mit dem Markt Höchberg soll eine schriftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, um den Status quo verbindlich zu vereinbaren.

Dem Gemeinderat wurde die Auswertung der Verkehrsüberwachung vorgelegt. Die erheblichsten Geschwindigkeitsverstöße ergeben sich erneut in der Ortsdurchfahrt von Roßbrunn.

Da dies der letzte Bericht aus dem Jahr 2023 ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen und unseren treuen Leserinnen und Lesern für ihr Interesse danken. Im Namen der gesamten CSU-Gemeinderatsfraktion wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr.

gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin