Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Berichte aus den Sitzungen vom 25. und 30. Mai 2023

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

 

Abwasserzweckverband:       Neubau Kläranlage: Kosten, Finanzierung, Zeitrahmen

Gemeinderat:                         Antrag BI „Rettet das Aalbachtal e.V.“

                                                    Absturzsicherung Treppenanlage Rathausplatz

                                                    Konzept Sturzflutrisikomanagement

 

Abwasserzweckverband:

Bekanntermaßen plant der Abwasserzweckverband als Ergebnis eines jahrelangen Abwägungsprozesses zwischen Sanierung und Neubau nun den Neubau der Kläranlage, um die bisherige, in die Jahre gekommene Kläranlage zu ersetzen.

Da auch die Kläranlage in Kist ertüchtigt werden müsste, hat sich die Gemeinde Kist entschieden, sich dem Neubau der Kläranlage anzuschließen, der zunächst nur von den bisherigen Verbandsgemeinden Eisingen, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn geplant worden ist. Aufgrund dessen wurde für den Neubau der Kläranlage ein neuer Zweckverband, die Ahlbachgruppe Hoch 5 (wegen der nun 5 Mitgliedsgemeinden, in Unterscheidung zum bisherigen Zweckverband Ahlbachgruppe, der die bisherige Kläranlage betreibt) gegründet.

Sämtliche Entscheidungsprozesse in den fünf Mitgliedsgemeinden, die Neugründung des Zweckverbandes und die Aufnahme der Gemeinde Kist haben einiges an Zeit gekostet. In der jüngsten Sitzung des Zweckverbandes wurden nun die Planungen der Kläranlage ausführlich dargelegt, so dass die Verbandsversammlung schließlich über die Einreichung des Bauantrages entscheiden konnte. Dieser Präsentation lag auch eine aktualisierte Kostenschätzung bei. Leider haben die Baupreisentwicklungen der letzten Jahre zu einer Baukostensteigerung in beträchtlicher Höhe geführt. In der Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 war man noch von knapp 25 Millionen € ausgegangen. Inzwischen liegen die Kosten bei knapp 32 Millionen € (+27,9 %). Aufgrund der Steigerungen waren dabei bereits einige Ausführungen günstiger geplant worden, als ursprünglich vorgesehen. Ein Punkt, der den Kürzungen zum Opfer gefallen war, nämlich der Bau eines Schlammsilos, hätte zu Engpässen im Betrieb führen können, da so geringere Lagerkapazitäten für Klärschlamm vorhanden gewesen wären und sich der Abtransport verkompliziert hätte. Deshalb beschloss die Verbandsversammlung, das Schlammsilo trotz der Mehrkosten von 0,5 Millionen zu planen. Schließlich wurde einstimmig beschlossen, den Antrag für die Genehmigung des Bauprojekts von nun 32,5 Millionen € zu stellen.

So einig wie man sich bei der Planung war, so sehr gehen doch die Vorstellungen zur Finanzierung des Baus auseinander, was auch den unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen der Gemeinden geschuldet ist. Auf Waldbüttelbrunn entfallen laut Satzung 25,32 % der Kosten, also etwa 8,125 Millionen €. Die Beantragung von Fördermitteln ist kompliziert und kann nicht über den Zweckverband erfolgen. Sie hängt davon ab, welche Investitionen von den einzelnen Gemeinden in den vergangenen Jahren bereits in die Abwasserentsorgung geflossen sind. Wird eine Belastungsgrenze erreicht, kann eine Förderung nach der „RZWas 2021“ beantragt werden. Die Gemeinden Waldbrunn und Waldbüttelbrunn könnten, aufgrund entsprechender Investitionen in der Vergangenheit, direkt von dieser Förderung profitieren. Waldbüttelbrunn könnte 1,25 Millionen Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde selbst Geld ausgibt, also dem Zweckverband ihren Anteil an den Baukosten aus ihrem Haushalt überweist. Andere Kommunen sehen es aufgrund ihrer Haushaltslage als besser an, wenn der Kredit für die Finanzierung der Kläranlage vom Abwasserzweckverband aufgenommen wird und sie nur über die Verbandsumlage zahlen. In diesem Fall könnten allerdings keine Fördermittel beantragt werden. Damit würden sich die Gemeinden ohne derzeitigen Fördermittelanspruch allerdings auch um die Möglichkeit bringen, im Laufe des Kläranlagenbaus auch über die Belastungsgrenze zu kommen und ihrerseits Fördermittel beantragen zu können.

Als Kompromiss steht im Raum, zumindest so viel Geld direkt bei den Gemeinden zu fordern, dass Waldbrunn und Waldbüttelbrunn jedenfalls die vollen Fördermittel abrufen können. Es soll in den jeweiligen Gemeinden nochmals intensiv abgewogen werden, welche Möglichkeiten in Betracht kommen.

Ein weiterer Baustein der Finanzierung kann in den Gemeinden auch sein, von den Bürgern einen Beitrag zu verlangen. Die Entscheidung hierüber obliegt dann den jeweiligen Gemeinderäten, wobei die Entscheidung des Zweckverbandes über die Kreditaufnahme oder die Erhebung der Kosten von den Gemeinden einen Einfluss darauf hat, ob und in welcher Höhe diese Möglichkeit gegeben ist.

Letztendlich wird der Neubau, sei es durch Beiträge, Gebührenerhöhungen oder Belastungen der Haushalte der Gemeinden entweder direkt oder indirekt (über die Verbandsumlage), voraussichtlich in einer Kombination aller genannten Maßnahmen, vom Bürger zu zahlen sein, was jedem klar sein sollte.

Der zeitliche Ablauf sieht vor, in den nächsten vier Wochen die Genehmigungsplanung fertigzustellen und einzureichen. Für die Genehmigung wird eine Bearbeitungszeit von 6-12 Monaten angenommen. Die Bauausführung benötigt 24-30 Monate. Eine Inbetriebnahme könnte dann im Herbst 2026 erfolgen.

Gemeinderat:

Die Bürgerinitiative „Rettet das Aalbachtal e.V.“ hat der Gemeinde vorgeschlagen, bezüglich der Förderung einer vierten Reinigungsstufe in der Kläranlage eine Petition im Landtag mit dem Ziel einer Bezuschussung einzureichen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Bürgerinitiative an den dafür zuständigen Abwasserzweckverband zu verweisen. Zum Hintergrund: die neue Kläranlage wird zunächst mit den drei üblichen Reinigungsstufen für Kläranlagen dieser Größe ausgebaut. Für die vierte Reinigungsstufe gibt es momentan einzelne geförderte Modellprojekte an größeren Kläranlagen. Ein „Stand der Technik“ existiert derzeit noch nicht. Es wird davon ausgegangen, dass sich aufgrund der Erfahrungen bei diesen Modellprojekten technische Erkenntnisse ergeben, aufgrund derer später Förderungen bestimmter Reinigungsmodelle (z.B. mit Aktivkohle oder Ozon) wahrscheinlich werden. Die neue Kläranlage ist so geplant, dass eine vierte Reinigungsstufe nach dem Rückbau der bisherigen Kläranlage auf diesem Gelände angeschlossen werden kann. Die Zustimmung der Verbandsversammlung zu einer noch höheren Investition in eine aktuell weder vorgeschriebene noch geförderte noch technisch ausgereifte Reinigungsstufe erscheint aufgrund der oben geschilderten finanziellen Bedenken sehr unwahrscheinlich. Die grundsätzliche Bereitschaft, eine vierte Reinigungsstufe nachzurüsten, besteht jedoch.

Eine Begehung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat ergeben, dass diese ein gewisses Absturzrisiko an der Treppenanlage des Rathaushofes sieht. Zur Abwehr möglicher Sturzgefahren wurde vom Planer unter anderen Varianten ein Geländer an der Ebene vor der Alten Kirche zum Hang hin und ein zweiter Handlauf an der Treppenanlage (bergaufwärts rechts) vorgeschlagen. Nach ausführlicher Diskussion, inwieweit ein Sturzrisiko auch hingenommen werden könnte und inwieweit die zusätzlichen Geländer bei der Ansicht und Nutzung des Hangs stören, entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür, das Geländer und die Handläufe zum Schutz der Nutzer anzubringen. Varianten, bei welchen Lehnen von zusätzlichen Sitzbänken als Absturzschutz dienen könnten, wurden als nicht zielführend verworfen.

Zur Vorsorge vor Überschwemmungen insbesondere der Ortsteile bei Sturzfluten hat sich die Gemeinde für ein Förderprogramm zur Erstellung eines Sturzflut-Management-Konzepts beworben. Das Wasserwirtschaftsamt hat nun signalisiert, dass die Gemeinde ins Förderprogramm aufgenommen werden kann, was eine Förderung von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten beinhaltet. Der Gemeinderat hat nun einstimmig den Beschluss gefasst, den Förderantrag zu stellen bzw. die Leistungen auszuschreiben. Der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich auf ca. 37.500 €.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin