Artikel vom 10.08.2021
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09. August 2021
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Friedhofssatzung
- Beteiligungsbericht VWG
Der relativ kurze öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung befasste sich mit zwei Punkten.
Nachdem in den Friedhöfen mit Urnengemeinschaftsanlagen, geordneter und offener Baumbestattung neue Bestattungsformen geschaffen werden sollen, muss die Friedhofssatzung entsprechend überarbeitet und auf das neue Angebot angepasst werden.
Dafür fand im Vorfeld eine Besprechung der Fraktionen statt. Dabei waren drei Punkte verblieben, bei welchen eine Entscheidung des gesamten Gemeinderats herbeigeführt werden sollte.
Im ersten Punkt ging es darum, ob bei den Gräbern der Baumbestattungen sowie bei der Urnengemeinschaftsanlage Grablichter, Blumengestecke oder ähnliches abgelegt werden dürfen. Das ist insofern schwierig, weil diese Bestattungsformen dafür nicht vorgesehen sind. Bei der geordneten Baumbestattung beispielsweise gibt es eine Platte in einer gepflegten Wiese unter dem Baum, die an den Verstorbenen erinnert. Beim Mähen der Wiese würden also abgelegte Gegenstände regelmäßig entfernt werden müssen. Das wäre natürlich ärgerlich, wenn es sich z.B. um frische Blumen handeln würde. Die Satzung sieht deshalb vor, dass Blumengestecke, Kerzen etc. nur bis zu drei Wochen nach einer Beerdigung liegen dürfen und dann abgeräumt werden müssen. Ausnahmen für die Ablage von Gegenständen z.B. zum Geburtstag, Sterbetag etc. werden nach dem mehrheitlichen Willen des Gemeinderates aus Gründen der Praktikabilität nicht erlaubt. Angehörige, die Wert auf solche Gesten legen, haben die Möglichkeit, eine entsprechend andere Bestattungsform wie etwa ein gewöhnliches Urnengrab zu wählen.
Der zweite Vorschlag, auf ungepflegten Gräber Wildbienen-Blühern durch die Gemeinde aussähen zu lassen, wurde einstimmig abgelehnt.
In die Satzung soll außerdem eine nicht verpflichtende Empfehlung aufgenommen werden, von der Nutzung von Kunstblumen und „Schottergräbern“ Abstand zu nehmen, wie eine knappe Mehrheit beschloss.
Weil die Gemeinde Waldbüttelbrunn eine Beteiligung an der VWG hält, ist jährlich ein Beteiligungsbericht zu veröffentlichen. Nachdem dieser nun einstimmig zur Kenntnis genommen wurde, kann nun auch öffentlich Einsicht genommen werden.
Einige Eckdaten:
Die Gemeinde hält 51 % des Versorgungsunternehmens, das im Gemeindegebiet Waldbüttelbrunn an 2.248 Kunden Strom aus Wasserkraft oder Gas abgibt. Die übrigen 49 % hält die Bayernwerk AG, ehemals eon. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn erhielt 2020 eine Gewinnbeteiligung von 34.343,40 € bei einem Umsatz von insgesamt 4.372.000 €.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin