Artikel vom 26.07.2021
Gemeinderatssitzung vom 26.07.2021
Friedhofssatzung Thalmassing überarbeitet
Die 16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats fand am 26.07.2021 statt. Die Sitzung war somit zugleich die letzte vor der Sommerpause. Anwesend waren 15 Mitglieder, die Verwaltung und die Presse.
Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 12.07.2021 wurde unter TOP 1 einstimmig genehmigt.
Im TOP 2 ging es um Bauangelegenheiten:
- Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abbruch des bestehenden Gebäudes auf der FlNr. 100 der Gem. Thalmassing: Abstimmung 15:0
- Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Vierfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 768 der Gem. Thalmassing
Abstimmung 15:0
TOP 3: Dokumentation Oberflächenentwässerung/Bürgermeisterkanäle
Hierzu hielt Herr Riedl vom Ingenieurbüro Riedl Weinberger Beratende Ingenieure eine ausführliche Präsentation. Dabei ging er u.a. auf folgende Punkte ein:
- Was sind Bürgermeisterkanäle: Dies sind Kanäle aus früheren Zeiten, um das Niederschlagswasser abzuleiten – jedoch ohne Planung/Dokumentation. Ihren Namen haben sie vermutlich, da sie auf „Anweisung des Bürgermeisters“ errichtet wurden. Die Obhut trägt die Gemeinde, nicht der AZV. Sie ist somit auch für die Instandhaltung zuständig.
- Ablauf der Bestandserfassung
- Auswertung
- Nach Bestandserfassung: Nutzung als Bestandsplan/Wartungsplan und Erkennung von Fehlanschlüssen
Die Frage nach aus der Mitte des Gremiums zur zeitlichen Schiene beantworte Herr Riedl damit, dass es sich hier um einen überschaubaren Aufwand handle. Irmgard Reis stellte die Frage, was an Kosten zu erwarten ist. Herr Riedl meinte, dass die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgen müsse, da hier im Vorfeld der Aufwand sehr schlecht abgeschätzt werden kann.
Das weitere Vorgehen bezüglich des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses wurde unter TOP 4 besprochen. In der Zwischenzeit hatte ein konstruktives Gespräch zwischen den Kommandanten der Feuerwehr, dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung stattgefunden.
Ebenfalls hat ein Vorort-Termin bezüglich der Bodenbeschaffenheit stattgefunden, bei dem herauskam, dass die bis zuletzt angedachten, aufwändigen Erdbewegungen in dieser Form nicht nötig sind. Eine Kalkstabilisierung und eine Auffüllung mit dem auf der nördlichen Grundstücksseite abgetragenen Material Richtung Süden sollte demnach möglich sein. Eine Tatsache, die wir bereits mehrfach vorgebracht haben. Hier steht nun eine große Kostenersparnis im Raum.
Der Vorsitzende stellte die vom Architekturbüro korrigierte Gegenüberstellung der Kosten zu den Bauvorhaben Thalmassing und Peutenhausen vor. In der letzten Gegenüberstellung war leider die Zahl der Bruttogeschoßfläche Peutenhausen falsch (wir berichteten). Leider wirft die neue Gegenüberstellung erneut Fragen bei uns auf. Warum werden hier Äpfel mit Birnen verglichen?
- Warum werden nicht die Kosten der Massivbauweise Peutenhausen mit den Kosten der Massivbauweise Thalmassing vergleichen, sondern die (nach der Berechnungsgrundlage Februar noch) günstigere Holzständerbauweise?
- Warum wird das Bauvorhaben Peutenhausen auf das Jahr 2022 „hochgerechnet“, für die Thalmassinger Planung aber die Kostenberechnung vom Februar 2021 verwendet? Noch dazu, sind in unseren Augen die Holzpreise vom Februar 2021 für eine Berechnung fast Makulatur. Die massiven Preissteigerungen auf diesem Sektor müssen wir an dieser Stelle nicht näher erläutern.
- Warum werden die befestigten Flächen von Peutenhausen wesentlich kleiner als in Thalmassing dargestellt, obwohl diese nahezu identisch sind?
- Warum wird das komplette Bauvorhaben Peutenhausen (inkl. Außenanlagen!) aufgrund eines Flächenvergleichs des reinen Baukörpers hochgerechnet? Die reine Gebäudegröße und die damit verbundenen Kosten haben nur bedingt etwas mit den Kosten für die Außenanlagen zu tun.
Diese und weitere kleinere und größere strittige Punkte, die zumindest diskussionswürdig sind, tun sich bei der genaueren Betrachtung der Kosten-Gegenüberstellung auf. Wir sind überzeugt davon: Ein Bauvorhaben dieser Größenordnung muss nach wie vor günstiger zu realisieren sein, als es die letzte Kostenberechnung aussagt!
Wir lassen hier nicht locker – unklare Punkte werden genauestens hinterfragt. Unser aller Ziel – ein bedarfsgerechtes Feuerwehrgerätehaus zu nicht überteuerten Preisen – muss nach wie vor die oberste Prämisse sein.
TOP 5: Friedhofs- und Bestattungssatzung
Die bestehende Friedhofs- und Bestattungssatzung, die unter Altbürgermeister Alfons Kiendl erlassen wurde, ist überarbeitungsbedürftig. Den Gemeinderäten wurde eine erarbeitete Änderung vorgelegt. Bei der anschließenden Abstimmung wurde diese einstimmig erlassen.
TOP 6: Fragen zu Rechnungsprüfung 2019 und Stellungnahmen hierzu
- Betriebskostenabrechnung Kinderhaus Bonifaz-Wimmer: Keine Beanstandungen. An dieser Stelle ergeht ein großes Danke an eine Mitarbeiterin der Verwaltung, die die Dokumente und Aufstellungen in eine Form brachte, bei der eine Prüfung durch einen Dritten gut machbar ist
- Fragen zum Beitrag der gesetzlichen Unfallversicherung (woher stammen die Zahlen, wer sind „Sonstige Versicherte“
- Wassergebühren „Dorfstr. 8 Untersanding“ 2017/2018 im Vergleich zu 2018/2019
- Wassergebühren Grundschule 2018
- Inseratskosten Gemeindeblatt
- Arbeitskleidung Bauhofmitarbeiter
- Kosten für Reparaturen/Wartung Whiteboards Grundschule
- Spielgeräte
Die Fragen wurden mit Stellungnahme von Seiten der Gemeinde beantwortet.
TOP 7: Feststellung der Jahresrechnung 2019
Die Jahresrechnung 2019 wurde im April 2021 stichprobenartig durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Gravierende Fehler wurden nicht festgestellt, weshalb vorgeschlagen wurde, die Jahresrechnung 2019 festzustellen. Die Jahresrechnung 2019 wurde aufgrund der anschließenden Abstimmungen festgestellt.
TOP 8: Entlastung der Jahresrechnung 2019
Die Jahresrechnung 2019 wurde unter TOP 7 festgestellt und mit Abstimmung gem. TOP 8 entlastet.
TOP 9: Informationen, Wünsche und Anfragen
- Coronabedingte Anschubfinanzierungsumlage für den Zweckverband kommunale Verkehrsicherheit Oberpfalz. Seitens des Zweckverbands wurden 8.334,18 Euro für die Gemeinde Thalmassing festgesetzt, welche zu zahlen sind.
- Bebauungsplan Gebelkofen Süd
- Einbeziehungssatzung Anno Santo Siedlung Obertraubling
- 25-jähriges Priesterjubiläum Hr. Dr. Laumer
- Bürgermeister-Dienstbesprechung in Präsenz
- Autobahn A93
- Ausweichrouten
- Gemeinde nicht involviert
- Gemeinderat Johannes Ipfelkofer merkte an, dass die Staatsstraße 2143 (Regensburger Straße) als inoffizielle Ausweichroute benutzt wird. Er bat hier um eine verstärkte Verkehrsüberwachung im Zeitraum der Bauarbeiten - Wasserrechtliche Erlaubnis Baugebiet Süd
- Pfatterausbau auf Zielgeraden
- Herr Dekan Anton Schober wird am 05.09.2021 im Rahmen eines Gottesdienstes zum Ehrenbürger der Gemeinde Thalmassing ernannt
- Wasserschäden im Bunker der Mehrzweckhalle
- Nach dem Wasser, dass durch die Feuerwehren entfernt wurde, wurde allein durch die anschließend aufgestellten Trocknungsgeräte nochmal 720 l Wasser aus dem Bunker entfernt
- Die Rinne bei der Einfahrt soll nach Möglichkeit baulich verändert werden - Wasserschaden Kinderhaus St. Nikolaus: Auch hier wurden mittels Trocknungsgeräten ca. 180 l Wasser entfernt
- Förderprogramm Wasserwirtschaftsamt
- Baugebiet Mühlfeld: Infrastruktur für Wasser und Abwasser hergestellt
- AZV, WZV und Schulverband: Sitzungen haben stattgefunden
- Notariatsurkunden
Aus der Mitte des Gemeinderats kamen noch folgende Wortmeldungen:
- Raumfilteranlagen für die Grundschule
- Der Luckenpainter Ortssprecher Peter Probst merkte an, dass in Klausen LED-Straßenbeleuchtungen defekt sind
- Matthias Kiendl fragte an, ob in letzter Zeit Kontakt mit dem RVV bestand, da von Seiten dessen eine Verbesserung der Buslinie 20 in Aussicht gestellt wurde. In anderen Gemeinden (z.B. Barbing) wurden die Busverbindungen erheblich verbessert. Es bestand noch keine Kontaktaufnahme.
Aus dem nichtöffentlichen Teil wurden folgende Punkte für öffentlich erklärt:
TOP 2: Grundstücksangelegenheiten
- Erschließung Mühlfeld I: Asphaltierung
- Kreisstraße R30: Freiwilliger Landtausch Gebelkofen
- Anteilige Freigabe der Vertragserfüllungsbürgschaft der Fa. HELU Projekt GmbH
- Gehweg Wolkering
- Nutzung der Mehrzweckhalle Thalmassing durch den SV Hagelstadt