Ortsverband Thalmassing

Anträge der CSU-Fraktion

Fragenkatalog zur Feuerwehrhaus-Planung

Das aktuelle Gerätehaus aus den 80er Jahren entspricht nicht mehr aktuellen Normen, Vorgaben und Standards. Die CSU-Fraktion arbeitete einen Fragenkatalog zur bisherigen Planung des Ersatz-Neubaus im Baugebiet Mühlfeld aus.

Aufgrund der erneuten Kostenüberschreitung und der offensichtlich vorhandenen Ungleichheit von Kosten/Nutzen bei der Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses im Baugebiet Mühlfeld wurde von der CSU-Fraktion ein Fragenkatalog zur bisherigen und zur weiteren Vorgehensweise erstellt. In erster Linie geht es uns darum, alles daran zu setzen, um eine zukunftsfähige und zeitgemäße Infrastruktur für die Freiwillige Feuerwehr innerhalb des vorhandenen Kostenrahmens zu schaffen. Bei der Erörterung der neuesten Kostenberechnung vom Dezember 2020 und der bisherigen Vorgehensweise tauchten viele Fragen auf, die wir als Fraktion an die Gemeinde weitergeleitet haben. Darin enthalten sind auch drei Anträge zum Thema, unter anderem auf Einsicht der bisher geschlossenen Verträge zum Bauprojekt. Das ist in unseren Augen dahingehend wichtig, weil sich durch die nach wie vor hohen Kosten ggf. Handlungsbedarf bezüglich der Vergabe der Architektenleistungen ergibt. Den Antrag im Wortlaut finden Sie hier zum Download als PDF.
 

UPDATE 05.03.2021: Bei der letzten Gemeinderatssitzung vom 22.02.2021 wurden unsere Fragen von Seiten der Verwaltung und der VOB-Stelle der Regierung beantwortet und zu den Anträgen Stellung genommen. Hier eine Zusammenfassung:


Frage der CSU-Fraktion: Ist bei der voraussichtlichen Planungssumme für das Feuerwehrgerätehaus eine Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich?
Verwaltung: Das Nettohonorar für den Hauptplaner liegt bei voraussichtlich 175.000 Euro
Regierung: Der Schwellenwert liegt derzeit bei 214.000 Euro (2018 bei Vergabeinleitung der Gebäudeplanung bei 209.000 Euro). Eine Addition unterschiedlicher Leistungsbilder (Anm. der CUS: in dem Fall Hauptplaner und Fachplaner) ist in Bayern nicht zwingend. 

Antrag der CSU-Fraktion:Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die bereits geschlossenen Verträge mit dem Architekturbüro und auch den Fachplanern bei einer ggf. notwendigen europaweiten Ausschreibung weiterhin Gültigkeit haben:
Verwaltung und Regierung: Die Verträge haben Gültigkeit (siehe auch vorheriger Punkt).

Frage der CSU-Fraktion: Aus welchem Grund wurden bereits vorab sämtliche Leistungsphasen bis LP9 nach HOAI an den Architekten und die Fachplaner vergeben und wann wurden diese Verträge geschlossen.
Antwort der Verwaltung: Bisher war es in der Gemeinde immer so üblich, alle Leistungsphasen auf einmal zu vergeben. Der Vertrag mit dem Hauptplaner wurde am 15.05.2018 geschlossen. 
Bewertung der Regierung: Eine Beauftragung über alle Leistungsphasen hinweg ist nicht zu beanstanden.
Anmerkung der CSU-Fraktion: Auch wenn das sicher nicht zu beanstanden ist, muss man sich bei zukünftigen Bauprojekten größerem Ausmaßes Gedanken machen, ob man sich damit nicht die Flexibilität im Hinblick auf ggf. notwendig werdende Reaktionen im weiteren Projektverlauf nimmt. 

Frage der CSU-Fraktion: Was genau steht in dem Vertrag mit dem Architekturbüro. Wurde eine klare Vorgabe von 2,5 Mio. (…) gemacht oder wurde der Betrag offen gelassen?
Antwort der Verwaltung: Kurz gesagt setzt dran, dass er die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 3 bis 5 (Anm. der CSU: aktuell 3 und Platz für ggf. spätere Erweiterungen), Schulungsräumen, Neben- und Lagerräumen, Büro und Sanitäranlagen inkl. Aller erforderlichen Haupt- und Nebennutzflächen, Verkehrsflächen, etc. planen soll. Im Wesentlichen wurde ein Preis nach HOAI 2013 Honorarzone III Mitte geschlossen. … Wie bereits im Vorfeld mitgeteilt, bildete sich eine Kostenobergrenze erst in den letzten Sitzungen heraus…
Anmerkung der CSU-Fraktion: Die Herauskristallisierung eines Kostendeckels von 2,5 Mio in den letzten Sitzungen ist so korrekt, jedoch wurde dieser Kostenrahmen seit Beginn der Planungen auf dem Grundstück „Mühlfeld“ auch an den Architekten kommuniziert, weshalb es für uns nicht verständlich ist, warum bei der ersten Kostenberechnung fast 1,3 Mio Euro mehr herauskamen. Offizieller Kostendeckel hin oder her.

Frage der CSU-Fraktion: Welche Kosten sind der Gemeinde für die Planungsleistungen zum heutigen Tage entstanden?
Antwort der Verwaltung: Welche Kosten tatsächlich entstanden sind, wird man nicht so ohne Weiteres sagen können. Vermutlich werden wir aber die Leistungsphasen 1 und 2 komplett und die Leistungsphase 3 zum Teil bezahlen müssen. Inwieweit das für jede Planungsvariante (Anm. der CSU-Fraktion: bisher 11 Varianten) anfällt, bleibt abzuwarten. … Inwieweit Schadensersatz auf entgangen Gewinn gerechtfertigt ist, müsste wohl gerichtlich entschieden werden. … Tatsächlich wurden bisher nur eine Abschlagsrechnung von der Bauphysik und 2 Abschlagsrechnungen von IBMP bezahlt.
Anmerkung der CSU-Fraktion: Die bisher 11 Varianten ähneln sich zum Teil sehr stark, weshalb sie in unseren Augen nicht alle als eigenständige Varianten angesehen werden dürfen. Außerdem ist die Zahl so hoch, weil lt. Aussage der Feuerwehr im Vorfeld der jeweiligen Entstehungen kein Kontakt von Seiten des Architekten mit den Feuerwehrverantwortlichen aufgenommen wurde.

Frage der CSU-Fraktion: Welche Kosten würden der Gemeinde derzeit entstehen
a) Wenn das Projekt aus Kostengründen momentan nicht realisiert werden kann, aber zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Architekturbüro weitergeführt wird?
b) Wenn eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist und somit gegebenenfalls die Verträge mit dem Architekturbüro Rösch …. ihre Gültigkeit verlieren.
c) Bei einer Kündigung der Verträge
    - mit dem Architekturbüro Rösch
    - mit den Fachplanern
Antwort der Verwaltung: Wie bereits mehrfach erwähnt ist dies nicht absehbar. Wenn der Hauptplaner nur eine Varianten in Rechnung stellt, wird man bei ihm mit Kosten von 45.000 €/netto plus Nebenkosten rechnen müssen… Wenn er mehrere Varianten berechnet, wird man entweder einen Kompromiss finden müssen oder es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen… Es kann durchaus sechsstellig werden…
Wenn es aus Kostengründen zurück gestellt würde, würden wohl alle Ing-Büros ihre bisherigen Leistungen abrechnen und man könnte grundsätzlich mit den bisherigen Planern weitermachen…
Stellungnahme der Regierung: Generell sei darauf hingewiesen, dass bei einer Vertragskündigung durch den AG, für deren Gründe kein Verschulden des  an festzustellen ist, dieser Schadensersatzansprüche … geltend machen kann.

Zusammenfassend: Uns als CSU-Faktion war es wichtig, dass auf die Fragen in unserem Fragenkatalog, die zum Teil auch in der Öffentlichkeit immer wieder unbeantwortet im Raum standen, nun Antworten von offiziellen Stellen vorliegen. Man kann nun auf dieser Basis weiterarbeiten und muss unter Einbindung aller Beteiligten die richtigen Entscheidungen zu treffen, um eine zufriedenstellende und zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten.

Vielen Dank an dieser Stelle für die ausführlichen Antworten und die konstruktive Zusammenarbeit. Es hat sich gezeigt, dass die Klärung dieser Fragen sehr wichtig war. Auch im Hinblick darauf, dass wir als Gemeinde nicht förderschädlich unterwegs sind.

 


Dies ist eine sorgfältig erstellte Zusammenfassung mit den aus Sicht der CSU-Fraktion wichtigsten Inhalten zu dem Thema. Die offiziellen Antworten von Verwaltung und VOB-Stelle der Regierung wurden ausführlich in der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2021 öffentlich verlesen.