Ortsverband Thalmässing

Antrag Einführung einer Ortsteile-Pauschale

Antrag Einführung einer Ortsteile-Pauschale

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates, 

 

auf Initiative unseres CSU-Vorstandsmitglieds und Ortssprechers Gerhard Dollinger aus
Dixenhausen haben wir einen Antrag zur Stärkung der Ortsteile durch Einführung einer
Ortsteile-Pauschale verfasst. Eine ähnliche Idee wurde übrigens in der Dorfwerkstatt im Zuge
des ILEK-Prozesses im FFW-Haus in Thalmässing im Juli vom Referenten angesprochen.  

 

Ausgangslage
Die Gemeinde Thalmässing hat 5.360 Einwohner. Neben dem Kernort Thalmässing besteht
die Gemeinde aus weiteren 38 Ortsteilen, für die 24 Ortssprecherinnen und Ortsprecher im
Rahmen einer Bürgerversammlung gewählt worden sind.
Der Ortssprecher/die Ortssprecherin ist entweder ein Mitglied des Marktrates oder wenn der
Gemeindeteil nicht durch ein gewähltes Marktratsmitglied vertreten ist, ein Bürger/eine
Bürgerin aus dem betreffenden Gemeindeteil. Ortssprecher/Ortssprecherinnen, die nicht
Mitglied des Marktrates sind, dürfen an allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender
Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Die Ortssprecher/Ortssprecherinnen sind Bindeglied
zwischen dem jeweiligen Ort den sie vertreten und der Gemeindeverwaltung.
Sind gemeindliche Aufgaben innerhalb der Ortsteile zu erledigen, die finanziell von der
Gemeindeverwaltung zu tragen sind, stimmen sich die Ortssprecher/Ortssprecherinnen mit
der Verwaltung ab. Dies geschieht in der Regel durch direkten Austausch mit der Verwaltung,
durch Überlassung einer Mängelanzeige oder durch Ansprache im Rahmen einer
Bürgerversammlung. Anträge im Rahmen einer Marktratssitzung werden eher seltener hierfür
verwendet.

 

Idee
Den einzelnen Ortssprechern/Ortssprecherinnen könnte pro Kalenderjahr ein pauschaler
Geldbetrag als „Budget“ zur Verfügung gestellt werden, womit anfallende kleinere
gemeindliche Aufgaben vom Ortssprecher/von der Ortssprecherin selbständig beauftragt und 
erledigt werden können.


Die Ortssprecher sind zwar nach § 29 GO kein Hauptorgan der Gemeinde wie der
Bürgermeister oder der Marktgemeinderat. Ihnen können deshalb nach § 39 GO auch nicht
durch Beschluss des Gemeinderats oder durch Befugnisübertragung durch den 1.
Bürgermeister einzelne Befugnisse übertragen werden (nur Bürgermeistern, einzelnen
Markträten, Bediensteten).
Ziel dieser Pauschale ist es, dass sowieso anfallende Kleinarbeiten ohne vorherige
Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung schnell erledigt werden können. 
Die Ortsteile-Pauschale verbleibt bei der Gemeinde-Verwaltung, es erfolgt kein Geldfluss an
den Ortssprecher/die Ortssprecherin. Eine Abrechnung erfolgt gegen Vorlage einer
entsprechenden Rechnung oder nach Kostenaufstellung durch den Ortsprecher/die
Ortssprecherin.
Als den gewählten Vertretern des jeweiligen Ortsteils und Ansprechpartner und Bindeglied
zur Gemeinde kommt Ihnen jedoch eine besondere Bedeutung zu, die mit diesem Antrag
gestärkt werden soll.
Es soll deshalb eine „Ortsteile-Pauschale“ in Budget-Form eingeführt werden, deren Höhe
sich an der jeweiligen Einwohnerzahl des vertretenen Ortes orientieren oder gestaffelt
gestaltet werden soll und das der jeweilige Ortssprecher bis zur Erreichung abrufen kann. 
Dieses Budget soll von einer fest zuständigen Stelle in der Verwaltung (z.B. Kasse)
eigenverantwortlich verwaltet werden. Die Auszahlung und Abrechnung unterliegen, wie
alles andere der Kassenprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Möglichkeiten/Tätigkeiten für was das jeder Ortschaft zugewiesene Budget, eingesetzt
werden kann, sollte in Absprache mit der Verwaltung und den Ortssprechern erarbeitet
werden. 
Für diese Bereiche darf ein Ortssprecher das Budget einsetzten, und sich dann auf dem kurzen
Dienstweg, seine Auslagen unter Vorlage der Rechnungsbelege  auszahlen lassen. 
Die Möglichkeiten/Tätigkeiten, sollten jährlich bei der Ortssprecherversammlung, wenn
Wünsche bestehen ergänzt, bzw. geändert werden. 

 

 

 

Umfang
Die „Ortsteile-Pauschale“ könnte dabei für folgende Aktivitäten verwendet werden:
- Anschaffungen zur Pflege und Verschönerung gemeindlicher Flächen
- Aufwände für Reparaturen gemeindlicher Anlagen die in Eigenregie durchgeführt
werden
- Aufwandsersatz/Belohnung für engagierte Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen
- Sonstige gemeindliche Dinge die der Ortssprecher/die Ortssprecherin für „geboten“
halten
Von der Pauschale ausgenommen bleiben ausdrücklich Arbeiten und Aufwände, die auch
bisher schon von den Mitarbeitern des Bauhofes oder anderen Gemeindemitarbeitern erledigt
wurden oder Mängelanzeigen. Auch größere umfangreichere Tätigkeiten und Aufwände
werden aufgrund der Größenordnung der Pauschale hiervon nicht umfasst werden können und
sind weiter entsprechend abzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

Vorteile
1. Notwendige Abstimmungen und Rückfragen bei der Gemeindeverwaltung entfallen.
Die Mitarbeiter der Verwaltung wie die Ortssprecher selber werden entlastet. 
2. Ortssprecher/Ortssprecherinnen als Institution werden gestärkt.
3. Der Kernort Thalmässing stärkt neben aktuellen Großprojekten wie Feuerwehrhaus,
Baugebiete oder Turnhalle auch die Ortsteile. Das wäre ein klares Zeichen.
4. Aktivitäten innerhalb der Ortsteile werden vereinheitlicht, für jeden Ortsteil
(außerhalb der Staffelungen) gilt dasselbe Budget.
Ausgestaltung (Vorschlag)
 
Im Rahmen des Haushaltsplanes wird jährlich ein Gesamtbudget für die „Ortsteile-Pauschale“
eingeplant. Ich könnte mir folgende ggf. sinnvolle Staffelungen vorstellen:

 

- Eysölden (über 500 EW) 1.000 EUR (1 x) gesamt 1.000 EUR
- Alfershausen, Offenbau (bis 500 EW) 500 EUR (2 x) gesamt 1.000 EUR
- restliche Ortsteile je 300 EUR (21 x) gesamt 6.300 EUR
 gesamt 8.300 EUR
Nicht benötigte und nicht abgerufene Beträge werden zum Jahresende aufgelöst und
verbleiben im Gemeindevermögen.
Die Regelung soll zunächst probeweise für 3 Jahre gelten.

 

Die Gemeinde stellt ein Budget in Höhe 8300€ Ortsteilepauschale zur Verfügung, 
welches eigenverantwortlich von der Kassenverwaltung verwaltet wird. 
Über 500 EW                 = 1000€  1x Eysölden
Über 300 EW – 500EW =  500€   2x Alfershausen u. Offenbau
Unter 300EW                  = 300€   21x restliche Ortschaften)
Die Aktivitäten und Möglichkeiten, für was die Ortsprecher ihr Budget einsetzten können,
soll mit der Verwaltung und den Ortssprechern erarbeitet werden, und kann jährlich angepasst
und geändert werden.
Nicht verbrauchtes Budget verfällt Ende des Jahres.
Diese Budget soll von einer fest zuständigen Stelle (z.B. Kasse) eigenverantwortlich verwaltet
werden. 
Auszahlungen finden nur unter Vorlage der Belege statt. 
Die Auszahlung und Abrechnung unterliegen, wie alles andere, der Kassenprüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss.
 
Der Antrag soll zunächst Probeweise für 3 Jahre gelten

 

Wir bitten unseren Antrag in einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen zu behandeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Kreichauf
(Vorsitzender CSU-Marktratsfraktion)