Ortsverband Prien am Chiemsee

Vorsorge statt Sorge

Vortragsveranstaltung des CSU Ortsverbandes

Walter Poppe bei seinem Vortrag

„Vorsorge statt Sorge“: Informationsabend der Priener CSU

Unter diesem Motto verdeutlichten die Priener Rechtsanwälte und CSU-Mitglieder Walter Poppe und Gunther Kraus vor etwa dreißig Bürgerinnen und Bürgern im Nebenraum des „Sterzer“, wie man für den Todesfall und für den Fall der Hilflosigkeit z.B. durch Unfall oder Krankheit geeignete Vorkehrungen treffen sollte.

Als erster berichtete Walter Poppe zum Thema Erbrecht, Erbschaftsteuer und Testament. Zwar gebe es zum Erbrecht gesetzliche Regeln, aber in den meisten Fällen sei es besser (nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftsteuer), als Erblasser seinen Willen durch ein Testament – handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift! – rechtzeitig und klar zu formulieren. Einzelaspekte wie Pflichtteil, Vor- und Nacherbschaft, Vorab-Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaftsteuer-Optimierung wurden – auch anhand zahlreicher Teilnehmerfragen – detailliert ausgeführt.

Anschließend erläuterte Gunther Kraus Vorkehrungen für den Fall, dass man selbst – vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte selbst zu regeln. Der Gesetzgeber sehe in solchen Fällen vor, dass vom Amtsgericht ein Betreuer eingesetzt wird. Besser sei aber, rechtzeitig selbst eine vertrauenswürdige Person zu bestimmen, die im „Falle eines Falles“ diese Aufgabe übernehmen kann. Geeignet dazu sei eine Generalvollmacht, die ggf. für Bankgeschäfte noch durch eine Vereinbarung mit der Bank ergänzt werden könne. Daneben gebe es die Betreuungsverfügung, in der man festlegt, welche Person für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit vom Amtsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Als dritter Baustein könne man in einer Patientenverfügung festlegen, wie man selbst nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit behandelt (oder nicht behandelt) werden möchte. 

Für diese Vollmachten und Verfügungen seien im Internet oder bei Rechtsanwälten und Notaren Vordrucke erhältlich. Vor allem bei Unsicherheit oder in komplizierten Fällen sei es aber empfehlenswert, zur Errichtung solcher Verfügungen den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars (für die Patientenverfügung auch des Hausarztes) in Anspruch zu nehmen.