Artikel vom 16.11.2015
Nach Rat des Landratsamtes
Bebauung am Osterberg: Gmund lässt nicht locker
Dieser Artikel von Gerti Reichl erschien im mMerkur.Vielen herzlichen Dank, dass wir ihn hier veröffentlichen dürfen.
Gmund - Trotz Ablehnung durch den Kreistag soll die Bebauung am Osterberg in Gmund mit einer Ergänzungssatzung möglich werden. Bürgermeister Preysing setzt auf Zusage aus dem Jahr 1991.
Die Gemeinde Gmund lässt sich nicht vom Weg abbringen: Sie will den Bau von zwei Häusern am Osterberg ermöglichen – eine kleine Version dessen, was ursprünglich geplant war: Die Gemeinde wollte die Herausnahme eines 1,6 Hektar großen Grünstreifens am Osterberg, doch der Kreistag hatte im Juli mit 31:23 Stimmen die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet abgelehnt.
Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) lässt seitdem nicht locker. Mit einer Ergänzungssatzung versucht er, zumindest zwei Grundstücke rechts und links eines Wohnhauses doch noch baureif zu bekommen. Damit ist keine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung nötig, denn die Bauflächen werden dem Innenbereich zugeordnet. Das Landratsamt selbst hat der Gemeinde zu diesem Vorgehen geraten. Die Behörde weiß auch, dass sie Gmund bereits im Jahr 1991 verbindlich in Aussicht gestellt hatte, die Flächen aus dem Schutzgebiet herauszunehmen. Und darauf verlässt sich Preysing.
„Wozu eigentlich dann die ganze Aufregung?“, fragte Helga Wagner (CSU), als sich der Ortsplanungsausschuss bei seiner Sitzung erneut mit dem Osterberg befasste und die inzwischen eingetroffenen Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung beackerte. „Die ganze Sache ist mir suspekt“, gestand Wagner und kündigte an, bei ihrem Nein zur Bebauung zu bleiben. Das Landratsamt habe von der Zusage immer gewusst, ordnete Preysing die Vorgänge nachträglich ein. Wurde der Kreistag also nicht richtig informiert?
Bis auf Wagner standen alle Mitglieder des Ausschusses hinter dem Weg, den Preysing eingeschlagen hat: Sie stimmten für die Einbeziehungssatzung. Zuvor mussten sie aber die Antworten der Gemeinde auf die einzelnen Stellungnahmen absegnen. Darunter jene des Landratsamts: Die Bebauung östlich der Straße, so die Behörde, sei aus ortsplanerischer Sicht nicht zu befürworten, auch lägen die Flächen nach wie vor im Landschaftsschutzgebiet. Zudem müssten Ausgleichsflächen nachgewiesen und ein bestehender Ahorn geschützt werden. Die Gegenargumente der Gemeinde: Eine Bebauung westlich der Straße wird gewünscht, zudem seien die Flächen im alten, bislang noch rechtskräftigen Bebauungsplan, schon als Wohngebiet enthalten.
Ausführlich nehmen der Miesbacher Naturschützer Karl Brutscher und die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) Stellung. Tenor: Falls die Gemeinde versuche, hier Bauland auszuweisen, dann sei dies eine nicht mehr zeitgemäße Missachtung eines weitsichtig aktuellen Kreistagsbeschlusses. Die Ergänzungssatzung stelle nach Ansicht der SGT eine vorsätzliche Landschaftsverletzung dar. Auch glauben Brutscher und SGT nicht, dass das Landratsamt noch an eine Zusicherung gebunden ist, die es vor 25 Jahren getroffen hat. Laut SGT hätte die Baugenehmigung für das seit 1965 bestehende Haus aus Landschaftsschutzgründen nicht erfolgen dürfen. „Wenn nun zwei weitere Häuser hinzu kämen, würde damit eine neue Baulinie bis hin zur Ortsbebauung gegenüber dem Friedhof entstehen. „Und das kann nicht sein“, findet die SGT.
Die Gemeinde bleibt aber dabei: Sie hält die Bebauung der beiden Grundstücke für verträglich und sieht den Landschaftsschutz nicht beeinträchtigt. Für die Bebauung der Grundstücke spreche zudem die gute Erreichbarkeit des Gmunder Zentrums zu Fuß. Insgesamt geht sie davon aus, dass das Landratsamt letztlich bei seiner Zusage bleibt.