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Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren
Vor einigen Wochen wurden vom Gemeinderat die neuen Wasser- und Abwassergebühren beschlossen.
Da dieses Thema immer wieder zu Nachfragen führt, haben wir als CSU Ortsverband Langdorf-Brandten in diesem Flyer einige Fragen beantwortet und hoffen, dass damit offene Punkte geklärt werden können.
Warum wurde eine Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren notwendig?
Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen einer Gemeinde müssen kostendeckend arbeiten. Das heißt, die Gemeinde darf mit den eingenommenen Gebühren keinen Gewinn erwirtschaften, aber auch kein Defizit erzielen. Das hat zur Folge, dass die Gebühren in regelmäßigen Abständen (bei uns in Langdorf alle vier Jahre) neu kalkuliert werden müssen, damit eine Kostenunterdeckung oder -überdeckung verhindert werden kann.
Was haben die Auflagen im Rahmen der Stabilisierungshilfe dieses Mal mit der Neukalkulation zu tun?
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Stabilisierungshilfe dazu verpflichtet, die Gebühren für Wasser und Abwasser rückwirkend zum 01.01.2018 kostendeckend zu kalkulieren. Da die Gemeindeverwaltung auch schon damals wegen Personalproblemen überlastet war ,wurde entschieden, die Kalkulation an das Kommunalbüro Radlbeck in Straubing zu vergeben. Dieses externe Büro hat nun die Gebührenkalkulation für die Gemeinde vorgenommen.
Warum wird bei der Kläranlage Langdorf bei den Gebühren zwischen Einleitung von nur Schmutzwasser und Einleitung von Schmutz- und Regenwasser unterschieden?
Die Anwesen im Ortsteil Schöneck leiten nur Schmutzwasser ein. Das Oberflächen-, bzw. Regenwasser wird über einen separaten Kanal abgeleitet und fließt sozusagen an der Kläranlage vorbei in den Regen. Die angeschlossenen Haushalte in Langdorf leiten jedoch Schmutzwasser und Oberflächenwasser in die Kläranalge ein. Dieses Mischsystem führt dazu, dass die Langdofer mehr bezahlen müssen als die Schönecker.
Warum fallen die Gebührenerhöhungen dieses Mal so hoch aus?
Bei der Gebührenkalkulation müssen die Kostenunterdeckungen oder -überdeckungen aus dem Nachkalkulationszeitraum miteingerechnet werden. Im Falle der Gemeinde Langdorf betrifft das die Jahre 2014 bis 2017. Hat die Gemeinde von den Bürgern zu viel Gebühren eingenommen und einen Überschuss erwirtschaftet, so muss dieser Überschuss bei der neuen Gebührenkalkulation ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich muss auch statt- finden, wenn die Gemeinde ein Defizit erwirtschaftet hat. Somit muss die Unterdeckung aus den letzten Jahren mit der neuen Gebührenkalkulation wieder aufgefangen werden. Alleine bei den Wasserverbrauchsgebührenentspricht der Defizitausgleich einer Erhöhung von 0,79 €/m3.
Weitere Gründe für den Anstieg sind die wesentlich höheren Betriebskosten der einzelnen Einrichtungen, die nun angepasst wurden. Ebenfalls wurde zum Beispiel der Wasserverbrauch nicht wie prognostiziert erreicht und deshalb nun den aktuellen Zahlen angepasst.
Weshalb sind die Gebühren für die Kläranlage in Schwarzach so viel höher als die der Kläranlage in Langdorf?
Grundsätzlich lassen sich die einzelnen Anlagen nicht miteinander vergleichen, weshalb auch ein Vergleich mit den Gebühren von Nachbargemeinden meistens schwer fällt. Die Kläranlage in Schwarzach weist insbesondere höhere Betriebskosten aus, als in den vorherigen Jahren kalkuliert. Ebenso konnte die prognostizierte eingeleitete Abwassermenge nicht erreicht werden. Der Unterdeckungsausgleich aus den Jahren 2014 bis 2017 macht alleine eine Steigerung von 0,66 €/m3 aus.
Auf welcher Grundlage wurde die Höhe der Grundgebühren festgelegt?
Grundsätzlich lassen sich 40 Prozent der gebührenfähigen Kosten auf eine Grundgebühr umlegen. Um die Erhöhung der Wasser- und Abwasserpreise pro Kubikmeter etwas abzufedern, wurden jeweils 20 Prozent als Grundgebühr festgelegt. Bei drei Zählergrößen wurde die Grundgebühr jeweils passend zur Durchflussmenge gestaltet. Ist die Dauerdurchflussmenge beim größten Zähler z.B. 4-mal höher als beim kleinsten Zähler,so ist die Grundgebühr beim großen Zähler auch 4-mal höher .
Wie liegen wir mit unseren Wasser- und Abwassergebühren im Vergleich zu anderen Kommunen?
Ein genereller Vergleich zwischen den Gebühren der verschiedenen Kommunen ist schwierig. Wichtig ist hierbei auch, ob eine Grundgebühr erhoben wird und in welchen Abstufungen diese erhoben wird. Weiterhin ist wichtig, dass keine Anlage mit der anderen vergleichbar ist. Verschiedene Längen des Leitungsnetzes, usw. führen natürlich auch zu anderen Betriebskosten. Nichtsdestotrotz muss man zugeben, dass wir mit den aktuellen Gebühren wohl eine der teuersten Kommunen sind. Die Gründe hierfür haben wir versucht in den vorhergehenden Punkten so gut es geht zu beantworten.
Ein Blick in die Zukunft: Wie geht es die nächsten Jahre bei diesem Thema weiter?
Der jetzige Kalkulationszeitraum erstreckt sich über die Jahre 2018 bis 2021. Grundsätzlich lässt sich schwierig einschätzen, wie sich die Gebühren ab dann entwickeln werden. Sollten die jeweiligen Betriebskosten und prognostizierten Kubikmetermengen stabil bleiben, dann kann man von einer Senkung der Wasser- und Abwassergebühren zum Jahre 2022 ausgehen, da ab dann voraussichtlich der Defizitausgleich entfällt.