Karlsteiner Wasserversorgung
Karlsteiner Wasserversorgung immer noch nicht sicher!
Im Laufe der letzten 2 Jahre wurde der Gemeinderat über die Situation der Karlsteiner Wassergewinnung und Wasserversorgung in unterschiedlicher Weise informiert bzw. konfrontiert. Den Gemeinderäten wurden mögliche Lösungsansätze präsentiert und dazu auch einzelne Kostenpositionen genannt – allerdings nie ganzheitlich vollumfänglich.
Das bisher dargebotene Zahlenmaterial bietet unserer Meinung nach keine Basis für eine fundierte Entscheidung des Gemeinderates. Deshalb hat die CSU-Fraktion am 24. Januar 2022 einen Antrag an die Gemeindeverwaltung gestellt, und darin um weitere Details sowie die Gegeüberstellung der beiden im Raum stehenden Szenarien gebeten. Den Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Update: 22. März 2023:
Im 2022 hatte der Gemeinderat dann in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, dass auch wieterhin in Brunnen und Wasserwerk investiert werden soll. Die eigene Wasserversorgung schien damit gesichert.
Im März 2023 - nur 8 Monate später - haben die Freien Wähler beantragt, dass die dafür im Haushalt 2023 vorgesehen finanziellen Mittel komplett gestrichen werden sollen. Karlstein soll sein Wasser zukünftig von der AVG beziehen. Kurz vor der Sitzung haben sie dann ihren Antrag abgemildert: die finanziellen Mittel sollen in 2023 von 950 TEUR auf 400 TEUR herabgesetzt werden. Diesen Antrag lehnten Bürgermeister PeterKreß (FDP) zusammen mit der CSU-Fraktion und den Grünen mit insgesamt 11:10 Stimmen ab. Das Wasserwerk steht somit auch bei künsftigen Investitionsentscheidungen auf wackeligen Beinen. Zusamen mit den Grünen wird sich die CSU auch zukünftig massiv für die Erhaltung der gemeindeeigenen Wasserversorgung einsetzen.
Bitte lesen Sie dazu auch die weiterführenden Informationen (Links).
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peter Kress, hallo Peter,
vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sowie der auslaufenden Genehmigungen für die bestehenden Karlsteiner Brunnen, stellen die Fraktionen der CSU und der Grünen folgenden Antrag:
- Beauftragung eines fachkundigen Unternehmens zur Erkundung der Wassergewinnungsmöglichkeiten im Bereich des Wasserwerkes bzw. der vorhandenen Wasserschutzgebiete. Im Ergebnis soll es sowohl Empfehlungen für die beste Lokation eines bzw. mehrerer neuen/neuer Brunnen geben, als auch Aussagen zu nachhaltigen und langanhaltenden Sanierungsmöglichkeiten der vorhanden Brunnen 3 und 4 geben.
- Für die verbleibenden und möglichen neuen Brunnen sind sodann schnellstmöglich langfristige wasserrechtliche Genehmigungen zu beantragen, da die vorhandenen Genehmigungen im Jahr 2024 auslaufen.
Begründung:
Unser wichtigstes Lebensmittel Wasser ist bereits heute auch in Deutschland ein knapper werdendes Gut. Vor dem Hintergrund des weiter fortschreitenden Klimawandels mit immer längeren und immer trockeneren Sommern raten Fachexperten zum Erhalt bzw. Ausbau der örtlichen Brunnen sowie zu einem Verbund aus regionalen und örtlichen Trinkwassersystemen. Den Verbund haben wir mit FWS/AVG hergestellt. Jetzt ist es wichtig und dringlich, die wasserrechtlichen Genehmigungen für Karlstein zu sichern und die stillgelegten in die Jahre gekommenen Brunnen 1 und 2 durch neue Brunnen zu ersetzen. Dies hat der Wasserexperte Dr. Hesse im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29. Juni ebenfalls klar aufgezeigt.
Die vom Bürgermeister im Jahr 2021 veranstaltete Bürgerversammlung zum Thema Wasserwerk hat den klaren Wunsch der Karlsteiner Bürger zum Erhalt des eigenen Wasserwerkes ebenfalls zum Ausdruck gebracht.
Die im letzten Jahr durchgeführten und zwischen den Fraktionen abgestimmten Kostenberechnungen verschiedener Wasserversorgungskonzepte haben mit Seite 2 von 2 Unterschieden von etwa 30 ct/m³ ebenfalls keinen spürbaren Nachteil für die Karlsteiner Bürger in Bezug auf die künftigen Wasserkosten ergeben.
Das Stilllegen der Brunnen 1 und 2 aus Kapazitätsgründen bedeutet nicht, dass die Wasserschöpfungsmöglichkeiten im Bereich dieser Brunnen zu gering sind, sondern dass die geringe Ergiebigkeit höchstwahrscheinlich dem Alter und Zustand sowie der Verockerung der Brunnen geschuldet ist. Um weiterhin eine hohe Förderkapazität auf dem Karlsteiner Gebiet sicher zu stellen, sehen wir es jetzt als dringend und unerlässlich an, mit Hilfe von fachkundigen Untersuchungen die möglichen Wasserkapazitäten im Bereich des Wasserwerkes zu eruieren mit dem Ziel, baldmöglichst einen weiteren, neuen Brunnen zu bohren. Wir bitten diesen dringenden Antrag in der ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause am 13.9.23 zu behandeln, so dass unsere Karlsteiner Wasserversorgung schnellstmöglich für die nächsten Jahre gesichert wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Roland Merget
CSU-Fraktionssprecher
gez. Stephanie Herzog
stellv. CSU Fraktionssprecherin
Auch Ralf Reinke, Betriebsleiter der Fernwassergruppe Spessart (FWS) in Hörstein, von der wir regelmäßig Wasser für Großwelzheim beziehen, richtet im Main-Echo-Artikel "Laufachs Bürgermeister appelliert: Trinkwasser sparen" vom 19.07.2023 (siehe Link) einen klaren Appell an uns, vorhandene Brunnen nicht aufzugeben und drängt darauf, neue Ressourcen zu erschließen.
Arthur Schopenhauer (1788 - 1860)
Meist belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge.
Kostengegenüberstellung der beiden möglichen Lösungsvarianten zur künftigen Karlsteiner Wasserversorgung
Ergänzungsantrag der CSU-Fraktion vom 28. Februar 2022
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kress,
derzeit befassen wir uns intensiv mit dem Karlsteiner Wasserwerk. In Ergänzung unseres o.g. Antrags haben wir weitere Fragen und bitten die Verwaltung um deren Beantwortung bzw. um die erforderlichen Informationen.
Im Einzelnen sind dies:
1. Nach unseren Erkenntnissen gibt es, seit dem Bau der Wasserleitung zur BMZ, eine vertragliche festgelegte Wasserabnahmeverpflichtung mit der FWS. In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
a) Welche Laufzeit hat der Vertrag?
b) Welche Kündigungsfrist ist vereinbart?
c) Welcher Wasserpreis ist pro m³ vereinbart?
d) Wie wird der Wasserpreis angepasst (inflationiert)?
e) Welche Zahlungen sind bei Nichtabnahme der Mindestmenge fällig?
f) Kann diese Abnahmeverpflichtung gesteigert oder vermindert werden?
2. Nach unserer Einschätzung wäre auch eine Konzentrateinleitung in den aus Hörstein kommenden Abwassersammler des Abwasserverbandes Untermain möglich. Ein Anschluss an diesen Sammler kurz vor der A45-Unterquerung könnte, im Vergleich zum Anschluss der Konzentrateinleitung in der Frankenstraße (keine Querung der A 45), eine kostengünstigere Alternative darstellen. Folgende Fragen/Bitten dazu
a) Abschätzung der Kosten für diese Ableitungsvariante durch das Büro Jung
b) Werden Pumpen zur Überwindung von Steigungen benötigt?
c) Welchen Querschnitt muss der Konzentratkanal haben?
d) Wird ein Absetzbecken benötigt?
3. In unserem heutigen Wasserschutzgebiet ist nach unserem Kenntnisstand eine jährliche Förderung bis zu 600.000 m³ möglich. Diese Menge ist aus heutiger Sicht für die nächsten Jahrzehnte ausreichend. Daher sehen wir es als zielführend an, die vorhandenen Brunnen sukzessive zu erneuern. Nach unseren Informationen verfügt die Firma Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Koblenz, über umfassende Erfahrungen in unserem Großraum zur Sanierung von altersschwachen Brunnen. Eine Grundsanierung unserer beiden ältesten Brunnen würde die aufwendige Genehmigung und die Bohrung eines 5. Brunnens überflüssig werden lassen. Daher beantragen wir, von dieser Firma Björnsen Beratende Ingenieure GmbH eine Kosten- und Folgenabschätzung für die Grundsanierung der beiden vorhanden Brunnen I und II einzuholen.
Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung in Verbindung mit unserem bereits gestellten Antrag vom 24. Januar.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Roland Merget
CSU Fraktionssprecher
gez.
Stephanie Herzog
stellv. CSU Fraktionssprecherin
Quo Vadis Wasserwerk?
CSU-Online-Stammtisch am 17. Februar 2022
Mitte Februar hatte der CSU-Ortsverband zu einem digitalen Stammtisch eingeladen, um herauszufinden, wie Bürgerinnen und Bürger zu dieser Frage stehen. Dabei wurden zahlreiche Detailinformationen zur Trinkwasserversorgung vorgestellt, die Vor- und Nachteile der beiden im Raum stehenden Lösungen aufgezeigt und dargelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um nach einer Entscheidung das entsprechende Modell zu realisieren. Neben einem Meinngsbild ergaben sich daraus auch weitere offene Fragen, die vor einer Entscheidung pro oder contra Weiterbetrieb des Wasserwerks unbedingt noch geklärt werden müssen.
Die Präsentation, die den Impuls für die anschließende Diskussion gab, finden Sie hier.
Kostengegenüberstellung der beiden möglichen Lösungsvarianten zur künftigen Karlsteiner Wasserversorgung
Antrag der CSU-Fraktion vom 24. Januar 2022
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kress,
hiermit stellen wir den Antrag, den Fraktionen möglichst zeitnah eine vollumfängliche und detaillierte Gegenüberstellung aller relevanter Kosten der beiden möglichen Lösungen zur Sicherung der Karlsteiner Wasserversorgung zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Im Laufe der letzten 12 Monate wurde der Gemeinderat über die Situation der Karlsteiner Wassergewinnung und Wasserversorgung in unterschiedlicher Weise informiert bzw. konfrontiert. Den Gemeinderäten wurden mögliche Lösungsansätze präsentiert und dazu auch einzelne Kostenpositionen genannt – allerdings nie ganzheitlich vollumfänglich.
Zuletzt passierte dies in der Gemeinderatsitzung am 15.12.2021 mit einem nicht nachvollziehbaren Arbeitspreisvergleich. Die Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt enthielten den Hinweis, dass die Kostenermittlung nicht trivial sei, dass nicht alle Kostenblöcke berücksichtigt seien und die Fremdwasserbezugskosten tendenziell zu hoch seien.
Bei allem Verständnis für die Verwaltung bei dieser komplexen Aufgabenstellung, bildet das bisher dargebotene Zahlenmaterial keine Basis für eine fundierte Entscheidung des Gemeinderates.
An dieser Tatsache ändert auch die E-Mail des Landratsamtes vom 10. Januar 2022 mit einer Fristsetzung bis 31. März 2022 nichts. Schon gar nicht berechtigt diese Ausgangslage zu der in der letzten Gemeinderatsitzung getätigten Aussage, dass jetzt schnellstens die Entscheidung des Gemeinderates zum Anschluss an die aus Kleinostheim kommende Wasserleitung des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Spessartgruppe (FWS) mit einer Trinkwasserlieferung durch die Aschaffenburger AVG herbeigeführt werden müsse.
Eine Gemeinderatsentscheidung kann nach unserer Auffassung nur auf Basis einer weiter detaillierten und vollständigen Kostengegenüberstellung beider Varianten erfolgen.
Die Fristsetzung des Landratsamtes ist sicher sehr ernst zu nehmen, allerdings kann sie nicht dazu führen, dass es jetzt ohne fundierte Grundlagen zu einer Abstimmung für oder gegen den Anschluss an die Fernwasserversorgungsleitung der FWS kommt.
Wie auch von Fr. Erhard in der letzten GR-Sitzung ausgeführt, bedarf es bis zur Umsetzung der endgültigen Entscheidung ohnehin einer Zwischenlösung, beispielsweise über den Abtransport der Filtrate per Tankwagen. Dieser Filtratabtransport aus dem Spülstoß der Enteisenung und Entmanganung ist nach unseren Informationen nicht mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden und gibt den notwendigen Spielraum beide Varianten gründlich zu prüfen und die Investitionen für die endgültige Entscheidung – egal ob für den Erhalt der eigenen Wasserversorgung oder den Anschluss an die Leitung FWS – auch umzusetzen.
Unter der Annahme, dass die Karlsteiner Bürger bis heute mit der Qualität ihres Wassers sehr zufrieden sind, darf eine Entscheidung des Gemeinderates nur auf einer belastbaren und dezidierten Vergleichs-Kostenrechnung erfolgen.
Hinzu kommt die Tatsache, dass Wasser vor dem Hintergrund des immer schneller voranschreitenden Klimawandels ein hohes und mit fortschreitendem Klimawandel auch ein knappes Gut wird. Deshalb muss einer eigenen Wasserversorgung der Gemeinde nach unserer Meinung ein gewisses Prä eingeräumt werden, welches sich auch in moderat höheren Wasserkosten ausdrücken darf.
Wohlwissend, dass qualifiziertes Personal heutzutage ein schwieriges Thema ist, sind wir überzeugt, dass bei einer Stellenausschreibung mit marktgerechter Vergütung auch ein qualifizierter Wassermeister gefunden wird.
Auch eine regionale Ausschreibung der gesamten Betriebsführung unserer Wasserversorgung - über den Zweckverband und die Nachbargemeinden hinaus – mit anschließender Fremdvergabe des Wasserwerkbetriebes muss sorgfältig geprüft werden.
Für die anstehende Entscheidung, wie zukünftig unsere Wasserversorgung sichergestellt werden kann, fehlt uns bisher eine belastbare Gegenüberstellung der Kosten zu den möglichen Varianten. Diese Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen der beiden Varianten erwarten wir mit diesem Antrag von der Verwaltung. Das folgende Grobmuster kann dafür als Grundlage dienen. Die Hauptkostengruppen Investition, Betrieb, Personal und sonstige Kosten sollen dabei aber bitte möglichst detailliert aufgeschlüsselt werden.
Variante A | Variante B | ||
| |||
Brunnenbohrung | -,-- € | 400er Wasserleitung | -,-- € |
ggf. Absetzbecken | -,-- € | Baukostenzuschuss an FWS | -,-- € |
Abwasserleitung Nanofiltration | -,-- € | -,-- € | |
Hochbehälter | -,-- € | Hochbehälter | -,-- € |
... | -,-- € | ... | -,-- € |
Betriebskosten | |||
Wasserwerk | -,-- € | Anteil an FWS | -,-- € |
Ortsnetz | -,-- € | Ortsnetz | -,-- € |
... | -,-- € | ... | -,-- € |
Personal | |||
eigenes Personal | -,-- € | -,-- € | |
Betriebsführung | -,-- € | Betriebsführung | -,-- € |
... | -,-- € | ... | -,-- € |
Sonstige Kosten | |||
eigenes Personal | -,-- € | -,-- € | |
Resultierender Wasserpreis | |||
jährliche Wassermenge | ---.--- m3 | jährliche Wassermenge | ---.--- m3 |
Wasserpreis | -,-- €/m3 | Wasserpreis | -,-- €/m3 |
Im Ergebnis muss diese Gegenüberstellung auch eine Wasserpreiskalkulation der Varianten enthalten, bei der die Investitionen über die Abschreibungsdauer auf den m³- Preis umgelegt wurden.
Zusätzlich zur Kostengegenüberstellung bitten wir um hinreichende Beantwortung der folgenden Fragen/Hinweise (in Klammern der Bezug auf die Variante A und/oder/bzw. B):
Investitionen
- Sind die Gesamtkosten für eine neue Brunnenbohrung, den Kanalbau, die Filtratreinigung der Enteisenung und Entmanganung sowie des Kanalbaus für die Abwässer der Nanofiltration fachgerecht abgeschätzt worden (A)?
- Sind die Hochbehältersanierungskosten belastbar abgeschätzt (A und B)?
- Gibt es weitere Investitionskosten für den langfristigen Betrieb (A und B)?
Personal
- Wieviel Personal und welche damit verbundenen Kosten sind in der jeweiligen Variante (A bzw. B) anzusetzen?
- Welche Möglichkeiten bei der Vergütung bestehen, einen qualifizierten Wassermeister marktgerecht zu bezahlen (A)?
- Wurde eine überregionale Anfrage im Rhein-Main-Gebiet für eine Betriebsführung gestellt (A)?
Betrieb
- Welche Kosten sind für den Weiterbetrieb notwendig bzw. was ist in das eigene Wasserwerk exakt zu investieren um einen störungsfreien langfristigen Betrieb zu ermöglichen?
- Ist die Ableitung des Gesamt-Substrats auch über den Abwasserkanal des Abwasserverbandes Untermain machbar, der aus Richtung Alzenau-Hörstein kommt?
Wasserqualität
- Wie ist die Qualität im Vergleich zur FWS/AVG, auch in Bezug auf Spurenstoffe?
Wasserpreis
- Alle Kosten sind in der Gegenüberstellung aufzulisten, Investitionen über die kalkulatorische Nutzungsdauer abzuschreiben und am Ende so alle jährlichen Kosten durch die Planwassermenge zu dividieren (A und B).
- Der Kalkulationszeitraum ist mit 25 Jahren anzusetzen (A und B)!
Ergänzende Fragen:
- Notwendige Anzahl der Mitarbeiter für das gemeindliche Trinkwassernetz?
- Notwendige Anzahl der Mitarbeiter für das gemeindliche Abwassernetz?
- Geschätzter Realisierungszeitraum (A bzw. B) und Kosten des Provisoriums pro Monat für dien Abtransport der Filtrate aus der Enteisenung (A und B)?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Roland Merget
CSU Fraktionssprecher
gez.
Stephanie Herzog
stellv. CSU Fraktionssprecherin
Den vollständigen Antrag finden Sie hier.