Artikel vom 13.04.2023
Infoabend: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
„Sich frühzeitig Gedanken machen und Entscheidung treffen“
Unter dem Motto „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ehegattennotvertretungsrecht“ lud die CSU Hohenthann kürzlich zu einem Infoabend mit dem Rottenburger Notar Dr. Ralf Menzel ein. Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Gasthauses Vilser begrüßte Ortsvorsitzender Maximilian Ganslmeier über 100 Zuhörer: „Wir haben als CSU Hohenthann die erste Jahreshälfte 2023 thematisch bewusst unter das Thema Gesundheit- und Gesundheitsvorsorge gestellt. Dazu gehört es auch, sich frühzeitig Gedanken zu machen, was eigentlich passiert, wenn man selbst oder Familienangehörige krank werden.“
Notar Dr. Menzel kennt das Problem gut aus der Praxis: „Viele treffen rechtzeitig Entscheidungen zu ihrem Nachlass. Was aber geschehen oder wer entscheiden soll, wenn man vorher z.B. durch einen Schlaganfall oder eine Demenz schwer erkrankt, ist oft nicht geregelt“. Seit 1.1.2023 gibt es Neuerungen im Notvertretungsrecht für Ehegatten: Bis zu sechs Monate nach Eintritt der Erkrankung können Ehegatten – sofern es keine Vorsorgevollmacht gibt – bei gesundheitlichen Fragen für den Ehegatten entscheiden und Behandler sind ihnen gegenüber von der Schweigepflicht entbunden. Nach sechs Monaten ist dann die Bestellung eines Betreuers notwendig. In der notariellen Praxis hat das Notvertretungsrecht wenig Relevanz, da es auf die Gesundheitsentscheidung beschränkt ist und beispielsweise nicht zum Verkauf von Grundstücken berechtigt.
Notar Dr. Menzel empfiehlt, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu errichten und eine oder ggf. auch mehrere Personen des Vertrauens zu bevollmächtigen. „Das ist das Herzstück der Vorsorge im Alter“, so Dr. Ralf Menzel. Vorteil sei vor allem, dass am Ende nur der entscheidet, der bewusst mit einer Vollmacht ausgestattet wurde und keine Gefahr einer Fremdbetreung besteht. Ergänzend mache eine Patientenverfügung Sinn. Hierfür kann eine begleitende ärztliche Aufklärung hilfreich sein. Grundsätzlich können sowohl Patientenverfügungen als auch Vorsorgevollmachten privatschriftlich errichtet werden. Eine notarielle Vollmacht erhöht aber die Beweiskraft und ist unter anderem für Grundstücksangelegenheiten unabdingbar.