Artikel vom 11.12.2017
Infos zur Umsetzung der Rauchmelderpflicht
Rauchmelder retten Leben
Hengersberg. Rauchmelder können Leben retten. Sie registrieren, wenn giftige Rauchgase entstehen und wecken mit einem schrillen Ton die Bewohner sogar aus dem Tiefschlaf auf. So genannte Rauchwarnmelder, die selbst Alarm schlagen und das Signal nicht erst an eine Hausanlage leiten, sind in Neubauten bereits Pflicht, in vielen Bundesländern auch in Altbauten. Wichtig ist, dass sie an der richtigen Stelle im Raum hängen.
Kreisbrandmeister Michael Ertl informierte auf Einladung der CSU im Hotel am Ohewehr über die Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Bayern aus Sicht der Feuerwehr. Hans Fischer von der Wirth-Gruppe erklärte anhand verschiedener Rauchmelder deren Funktionsweise. In Bayern gilt die Rauchmelderpflicht seit 2012. Bis Ende 2017 gibt es allerdings noch eine Ausnahmeregelung für Bestandsbauten.
Eigentümer sind für Einbau verantwortlich.
Ab 1. Januar 2018 müssen die Geräte angebracht sein. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer und zwar unabhängig davon, ob das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht betrifft also nicht nur Vermieter, sondern alle Eigentümer.
Ohne besonderen Anlass sind Kontrollen durch die örtliche Bauaufsicht im Gesetz zwar nicht vorgesehen. Für den Versicherungsschutz gilt jedoch, dass die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen durch den Eigentümer einzuhalten sind. Kommt es zu einem Brand mit Verletzten oder gar Toten, und es sind keine Rauchmelder installiert, drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Außerdem können geschädigte Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Rauchwarnmelder gibt es am besten an mehreren Stellen im Haus. Unerlässlich sind sie im Kinderzimmer und Schlafzimmer, dennim Schlaf könnenMenschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Sie würden im Brandfall einfach weiterschlafen. Weitere Geräte muss es in Fluren geben, die als Rettungswege dienen. Auch in Aufenthaltsräumen sind sie sinnvoll.
In den meisten Bundesländern außer Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder im Wohnzimmer zwar nicht vorgeschrieben, dennoch wird geraten, freiwillig welche anzubringen. Auch im Keller und unter dem Dach sind die kleinen Geräte hilfreich. Räume, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht wie Küche und Bad sind für gewöhnliche Rauchmelder ungeeignet, weil sie dort leicht Fehlalarme auslösen. Hier empfehlen sichsogenannteWärme- oder Hitzemelder.
In Zimmern mit einem gewöhnlichen Grundriss kommen die Geräte an die Decke in der Raummitte. Sie müssen mindestens 50 Zentimeter von Hindernissen wie Raumteilern entfernt sein. Ungünstig wäre es, sie in der Nähe von Bereichen mit starker Zugluft anzubringen. Das verfälscht die Messergebnisse.
Sind die Räume allerdings grö- ßer als 60 Quadratmeter, ist für jede weitere 60 Quadratmeter ein zusätzlicher Rauchmelder in der jeweiligen Flächenmitte erforderlich. Ist ein Raum höher als sechs Meter, sollten Rauchmelder in verschiedenen Höhen angebracht werden. In Dachschrägen sollten sie 50 Zentimeter Abstand von der Deckenspitze haben. − dz