Ortsverband Hammelburg

Vortrag

Pflegeheim: Wer trägt die Kosten?

Vortrag von Steffen Vogel

Welche Probleme sollte man beachten bei der Vorsorge für das Alter bei evtl. Pflegebedürftigkeit? Dieses Thema stand im Mittelpunkt eines Vortrages der Hanns-Seidel-Stiftung mit Rechtsanwalt Steffen Vogel, der auf Einladung des CSU-Ortsvorsitzenden Detlef Heim, in der Wandelbar in Hammelburg referierte.

Der Referent stellte zunächst einmal die Hanns-Seidel-Stiftung vor, die eine politische Stiftung sei und machte deutlich, dass allen Bürgerinnen und Bürger die Seminare offen stünden.

Proppenvoll war der Gewölbekeller und man wartete gespannt auf die Ausführungen von RA Vogel (Kanzlei in Schweinfurt) der mit der Problemstellung Pflegeheimkosten bestens vertraut ist. Er stellte klar, dass zunächst der Pflegebedürftige selbst für die Kosten einer Heimunterbringung verantwortlich sei. Ein Heimplatz kostet ca. 3000 Euro pro Monat. Einen Teil davon übernimmt die Pflegekasse, je nach Einstufung in die individuelle Pflegestufe. Bei der Stufe 3 werden von der Pflegekasse 1550 Euro monatlich gezahlt. Zur weiteren Finanzierung des Heimplatzes wird die Rente des Pflegebedürftigen in voller Höhe herangezogen. In der Praxis klafft oft eine monatliche Deckungslücke von 500-800 Euro. Etwas provokant stellte der Referent diese Aussage in den Raum: "Eine Mutter ernährt zwar zehn Kinder, aber zehn Kinder keine Mutter"!

Damit wurde das Publikum für die heikle Thematik sensibilisiert. Vogel stellte klar, dass die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber den pflegebedürftigen Eltern oft überschätzt werden.

Im Gegensatz zur Unterhaltspflichtverpflichtung gegenüber Ehepartnern und Kindern falle die Unterhaltspflicht gegenüber Eltern eher bescheiden aus.

Hier komme auch die Vorgabe des Gesetzgebers zum Tragen, dass Kinder durch Unterhaltsleistungen an ihren Eltern in ihrer Lebensführung nicht drastisch eingeschränkt werden dürfen. Die Unterhaltszahlungen werden individuell berechnet und richten sich nach Einkünften und Vermögen der Kinder. Als Einkommen würden jedem Kind mindestens 1500 € netto vollständig bleiben. Vom überschießenden Betrag wird vom Bezirk Unterfranken als Sozialleistungsträger lediglich die Hälfte als Beteiligung eingefordert. Nicht das Einkommen sondern das Vermögen ist entscheidend, so Vogel weiter.

Bei Ehepaaren ist der Freibetrag immerhin 2550 Euro netto so Vogel.

Weiterhin sei es in der Praxis, dass die ältere Generation ihren Besitz auf Kinder und Enkel übergeben. In diesem Zusammenhang warnt der Jurist eindringlich: "Unterscheiden sie nichts ohne rechtliche Absicherung"!

Dazu zählt beispielsweise die Eintragung eines Wohnrechtes.

Schon oft habe ich als Anwalt erlebt, dass sich die beiden Generationen sich nicht mehr besonders gut verstehen. Dann ist es dann gut, wenn beispielsweise ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Falls nicht könnten im schlimmsten Fall die Kinder ihre Eltern aus dem früheren Haus werfen. Zu berücksichtigen sein, dass der Bezirk als Träger der Sozialhilfe Schenkungen innerhalb von zehn Jahren zurückfordern kann. Vogel stellte weiter klar, das Enkel gegenüber den Großeltern nicht zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Der Jurist abschließend: Wer hinsichtlich einer Pflegebedürftigkeit im Alter schon für entsprechende Vorkehrungen treffe, ist sehr gut beraten und erspart seinen Angehörigen eventuell viel Ärger und Streit.