Artikel vom 30.08.2021
Bürgermeister-Aufwandsentschädigung
Aufwand und Entschädigung?
Ein Bürgermeister erhält, je nachdem ob haupt- oder ehrenamtlich, ein Gehalt (für festgelegte wöchentliche Arbeitszeiten) oder eine sogenannte Aufwandsentschädigung (für bedarfsgerechte Arbeitszeiten).
So weit so gut. Bei unserem bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister war die Aufwandsentschädigung (AE) auf die Einwohnerzahl bezogen, heißt – bei etwas mehr als 1400 Einwohnern (Großweil) wurde ihm für die dritte Wahlperiode (nach 12 Jahren im Amt) eine AE von 3600 €/Monat (brutto) zugestanden. Die Entscheidung über die Höhe einer AE trifft der Gemeinderat in Absprache mit dem 1. Bürgermeister während der konstituierenden Sitzung, also zum Beginn der Wahlperiode für die gesamte Wahlperiode. So viel zum Thema „Finanzielle Entlohnung“ aus der Pressemitteilung zur Ablehnung der Ehrenbürgerschaft für Altbürgermeister Manfred Sporer (CSU-Dorfgemeinschaft). Interessant in diesem Zusammenhang ist nicht nur die Ablehnung in Verbindung mit seinen erbrachten Leistungen, sondern auch die „finanzielle Entlohnung“ des neuen Bürgermeisters auf Grund seiner „bisherigen Leistungen“.
Beschlossen wurde im Gemeinderat (Freie Wähler Gemeinschaft -FWG- 9 Sitze / CSU-Dorfgemeinschaft -CSU- 4 Sitze), dass unser neuer Bürgermeister nach einem Amtsjahr eine AE von nunmehr etwa 4700 €/Monat (brutto) erhält, was als AE für einen 1.Bürgermeister einer Kommune mit einer Einwohnerzahl von 3000 anzusetzen wäre. Zu erwähnen wäre noch, dass dem 1. Bürgermeister bereits zum Beginn seiner ersten Wahlperiode eine AE von 4200 €/Monat (brutto) zugestanden wurde, welche ihm kürzlich auf eigenen Antrag hin mit sehr knapper Mehrheit vom Gemeinderat nochmals deutlich auf 4700 €/Monat (brutto) angehoben wurde. Wie er dieser Steigerung um 1.100 € zu einer AE von nunmehr 4.700 €/Monat (brutto) gerecht wird, werden wir vom CSU Ortsverband sehr gespannt entgegen sehen.
Der bisherige Führungsstil im neuen Gremium lässt aber vermuten, dass die jeweiligen 2. Bürgermeister/Stellvertreter (die im Übrigen bei Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Ausfall den gleichen Anspruch auf die AE erhalten), einen nicht unerheblichen Teil der Geschicke in Großweil zu verantworten haben.
Abschließend wäre noch anzuführen, dass während einer Gemeinderatssitzung, wo es u. a. um den Finanzhaushalt der Gemeinde Großweil ging, auch eine Bekanntgabe über die Aufstockung der Sitzungsgelder der Gemeinderäte erfolgte. Die dabei anwesende Journalistin hat in Ihrem dazu veröffentlichten Artikel das Ganze als sehr undurchsichtiges Konstrukt unserer Gemeindefinanzen angesprochen und ist zu dem Schluss gekommen, dass eine Konsolidierung des Haushaltes nur mit Hilfe eines Darlehens in Höhe von einer Million Euro auf unser Schachtkraftwerk möglich war. Von der Erhöhung der Aufwandsentschädigung unseres Bürgermeisters war aber kein Wort in dem Artikel zu lesen.
Anmerkung zum Thema Aufwandsentschädigung: Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt ;-)