Ortsverband Elsenfeld

Neuigkeiten aus dem Rat vom 26.06.2023

Themen zum Eigenjagdrevier in Elsenfeld & Heizungsplänen

• Vorstellung des Eigenjagdreviers Elsenfeld durch den Jagdpächter Jürgen Bräutigam:
Jürgen Bräutigam ging auf die Besonderheiten des Eigenjagdreviers Elsenfeld ein und zeigte auf, welche Problematiken sich über die letzten Jahre ergeben haben.Besonders in den Jahren 2019 bis 2020 bedingt durch Corona haben sich viele Leute einen Hund angeschafft, um in die Natur gehen zu können. Doch leider sind sich diese neuen Naturliebhaber nicht über die Auswirkungen der freilaufenden Hunde im Klaren. So haben sich die meisten Wildunfälle mit Kraftfahrzeugen bis ca. 2013 meist nachts oder in den frühen Morgenstunden ereignet. Ab 2014 und besonders ab 2019 bis 2020 sind nun die meisten Unfälle um die Abendstunden bis 20 Uhr passiert. Der Grund, die Leute gehen mit ihren Hunden am Waldrand und im Wald alleine spazieren und das Wild wird von den Hunden aufgestöbert und auf die Läufe gebracht, so dass das Wild kopflos umher und über die Straße läuft . Bei der Verkehrsdichte und der Straßenführung in Elsenfeld sind die Folgen dann klar ⇒ Wildunfall!

Anschließend präsentierte uns Herr Bräutigam verschiedene Zahlen aus den vergangenen Jahren. Sein Fazit: Der Druck auf das Wild ist durch Waldbesucher, Hundehalter, Waldkindergarten etc. in den letzten Jahren angestiegen. Somit stellt man sich die Frage, wo soll sich das Wild noch aufhalten? Nicht das Wild ist das Problem des Wildverbisses, sondern das Problem ist hausgemacht durch die Beunruhigung der Tiere im Wald. Eine Gegenmaßnahme wäre es, eine Fläche im Wald auszuweisen und Wiesen zu gestalten in denen sich das Wild aufhalten kann, um einen sicheren Rückzugsort zu haben.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Umgang mit den Hunden diskutiert. Da in Bayern kein Leinenzwang im Außenbereich besteht und dies in die Zuständigkeit der Kommune fällt, wurde hier eine mögliche Einführung eines Leinenzwangs diskutiert. Hierbei gibt es aber hohe rechtliche Hürden, die es zu prüfen gilt.
Unterm Strich war es ein sehr interessanter Vortrag und man kann nur an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, nicht unachtsam die Hunde im Wald laufen zu lassen und das Wild aufzuschrecken.


• Geplante Gesetzgebung zum Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen:
Das Gebäudeenergiegesetz wurde in den letzten Wochen kontrovers diskutiert. In der jetzigen Entwurfsfassung, die noch nicht durch den Bundestag verabschiedet wurde, wurden einige Veränderungen vorgenommen. So ist z.B. Einbau einer Gasheizung wieder möglich. Ein Teil des Gebäudeenergiegesetzes ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Diese Wärmeplanung soll für Kommunen ab 10.000 Einwohner verpflichtend sein. Der Markt Elsenfeld würde in der aktuellen Fassung nicht darunterfallen und könnte entscheiden, ob eine kommunale Wärmeplanung sinnvoll ist oder nicht. Der Markt Elsenfeld selbst hat bereits ein Klimaprogramm gestartet und mit dem Klima-Arbeitskreis und der Einstellung eines Klimamanager bereits einige Maßnahmen beschlossen. Vor allem die eigenen gemeindlichen Gebäude stehen hier im Mittelpunkt und sollen nach und nach entsprechend saniert und mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. In der laufenden Diskussion war nicht so ganz klar, was uns oder welchen Vorteil eine kommunale Wärmeplanung bringen würde. Ziel der Planung ist eigentlich, die Möglichkeiten für Fern- und Nahwärme-Netze auszuloten und den Bürgern gegebenenfalls Optionen aufzuzeigen, wie man sich zukünftig mit Wärme versorgen kann. Dies wird im Markt Elsenfeld aber nur schwer darstellbar sein.

Die bisher bekannten Rahmenbedingungen des geplanten Gesetzes sehen nun sinnvollerweise vor, notwendige Entscheidungen von Immobilieneigentümern über Zeitpunkt, Art und Umfang von Heizungssanierungen durch kommunale Wärmeplanungen zu begleiten. Die Kosten für Ingenieurleistungen zur Erstellung einer Wärmeplanung für vergleichbare Kommunen belaufen sich zur Zeit auf ca. 60.000 € netto und können, nach derzeitigem Stand der Förderrichtlinien und bei Beauftragung noch in 2023, bis zu 90% gefördert werden. Die Entwicklung des bereits vorgesehenen Klimaschutzkonzeptes für den Markt Elsenfeld ist dabei nicht schädlich.
-) Der Gemeinderat beschloss sich von einem Ingenieurbüro die Vorgehensweise und den Inhalt einer kommunalen Wärmeplanung erläutern zu lassen. Erst im weiteren Schritt soll die Entscheidung getroffen werden, ob man eine kommunale Wärmeplanung beschließt oder man mit eigenen Maßnahmen versucht, die Klimaziele zu erreichen.