Artikel vom 31.01.2018
Verfahren BPlan Nr. 23 Ludwigsheide
Durch BGM zurückgehaltene Informationen führen zu Fehler im Abwägungsverfahren.
Bei der Gemeinderatssitzung am 11.10.17 wurde u.a. in der öffentlichen Sitzung der Bebauungsplan Nr. 23 "Ludwigsheide" behandelt.
Die Raiffbk Bruck hatte das Gelände des ehemaligen Forstmaschinenbetriebes in der Ludwigsheide erworben und beabsichtigt nun, darauf in mehreren Baubschnitten sieben Wohnblöcke zu errichten. Bei der Sitzung musste der GR die eingegangen Bedenken und Anregungen abwägen und einen entsprechenden Abwägungsbeschluss fassen, was er dann auch tat und den Bebauungsplan mehr oder weniger mit kleinen Änderungen durchwinkte.
Bereits zwei Tage vorher hatte sich der GR auf Wunsch der Raiffbk Bruck zu einer internen Sitzung getroffen, bei der insbesondere die Einwände der Brauerei Jacob zu diesem Bebauungsplan behandelt wurden, damit dies in der eigentlichen GR-Sitzung nicht breitgetreten werden musste.
Die MZ hat über die GR-Sitzung und dabei auch über diesen Bebauungsplan berichtet.
Link dazu: Bericht der MZ
Bei so einem Abwägungsbeschluss sind dem GR alle Informationen vorzulegen, die bekannt sind, damit der GR eine möglichst "richtige" Entscheidung treffen kann.
Was die Gemeinderäte damals nicht wussten: Im Vorfeld hatten bereits drei Besprechung zu diesem Thema mit der Gemeinde, (2. Bürgermeister Albert Krieger, Geschäftsleiter Otto Eichinger und Baumamtsleiter Harald Haag), Landratsamt und Brauerei Jacob stattgefunden. Das Ergebnis dieser drei Besprechungen wurde bei der GR-Sitzung am 11.10.17 in keinster Weise von 2. Bürgermeister Krieger und Geschäftsleiter Otto Eichinger erwähnt, obwohl es unmittelbar mit diesem TOP zu tun hatte.
Erst zur nächsten GR-Sitzung Ende November kam das Thema auf den Tisch und Gemeinderat Alois Feldmeier fragte diesbezüglich am Anfang der Sitzung nach, wurde aber auf die Tagesordnung verwiesen. Erst am Ende der Sitzung durfte sich Feldmeier nochmals zu diesem Punkt äußern. Der Ostbayernkurier hat bereits dazu berichtet. Trotz mehrerer Nachfragen verschiedener Gemeinderäte bei Stabl, Krieger und Eichinger bzgl. der zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehbaren Einwendungen durch die Brauerei Jacob, wurden die Informationen nicht weitergegeben.
Link dazu: Bericht Ostbayernkurier
Nun hat sich die Rechtsaufsichtsbehörde diesem nicht rechtmäßigen Vorgehen von Krieger und Eichinger angenommen und fordert, den Abwägungsbeschluss vom 11.10.17, den der GR gefasst hat, aufzuheben, weil dem Gemeinderat Informationen vorenthalten wurden und somit der Abwägungsbeschluss rechtswidrig zustande gekommen ist.
Die Aufhebung des Beschlusses hat natürlich erhebliche Folgen für die Beteiligten. Es muss ein neuer Abwägungsbeschluss gefasst werden. Das ganze Vorhaben verzögert sich damit um mindestens 4 - 5 Monate mit evtl. erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Raiffbk. Wir hoffen, dass die Raiffbk die Gemeinde ob ihrem rechtswidrigen Verhalten nicht in Regress nimmt und Schadensersatz fordert.
Das Vertrauen im GR zur Gemeinde und dem Bürgermeister sinkt damit noch mehr. Aber auch das Vertrauen der Raiffbk und der Brauerei Jacob zur Gemeinde wird dadurch stark belastet.
Dies ist mehr als nur ein Fauxpas, egal ob dies von Seiten Krieger oder Eichinger beabsichtigt war oder nicht oder ob ggf. nur Unkenntnis oder eine falsche Einschätzung der Situation vorlag, Krieger und Eichinger sind so erfahren, das darf nicht passieren. In unseren Augen ist dies ein kleiner Skandal und was fast noch schwerer wiegt, ein Vertrauensbruch gegenüber dem Gremium Gemeinderat.
Hier zeigt sich wieder ganz deutlich, dass eine sachorientierte Arbeit mit dem von Stabl, Krieger und teilweise Eichinger gezeigten Verhalten, ich zitiere Albert Krieger: "Ich als Bürgermeister entscheide, ob und wann der Gemeinderat Informationen erhält", nahezu unmöglich geworden ist und mittlerweile ein Stadium erreicht hat, wodurch uns massive Fehler bei unseren Entscheidungen passieren, wie dieses Beispiel zeigt.
Darüber sollte sich jeder für sich einmal Gedanken machen.