Artikel vom 17.11.2022
Stadtratsfraktion
Infos aus der 41. Stadtratssitzung
𝗠𝗲𝗵𝗿𝗴𝗲𝗻𝗲𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻(𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹)𝗽𝗹𝗮𝘁𝘇:
Das Landschaftsarchitekturbüro Dietz und Partner hat die Entwurfsplanung (siehe Bild) für den Mehrgenerationenplatz im Bereich des ehem. Minigolfplatzes vorgelegt. Dort sollen Spiel- und Fitnessgeräte sowie Sitzgelegenheiten für den Altersbereich zwischen 7-99 geschaffen werden. Die berechneten Kosten dafür belaufen sich auf ca. 270.000 Euro. Um die Förderung in Höhe von 80% zu erhalten, muss der Mehrgenerationenplatz im Jahr 2023 umgesetzt werden. On top kommen nochmal 35.000 Euro zur Herstellung einer Pflegezufahrt zur Sinn für das Wasserwirtschaftsamt. Im Großen und Ganzen wurde der Plan für gut befunden, einige Anmerkungen gab es zum Barfussparcour. Dieser wurde als sehr pflegeintensiv befunden und somit wurde er gestrichen und stattdessen eine Boulebahn angeregt. Unsere Stadträtin Franziska Kaul merkte noch an, statt der angedachten Stahlspielgeräte (die sind nicht so kostenintensiv im Unterhalt), Spielgeräte im Verbund mit Holz auszuschreiben und sich nach Alternativen zu Spielanlage „Pavo“ umzusehen, um den Spielwert dieser Anlage zu erhöhen. Sie bittet auch darum, den Kleinkinderbereich an der Musikschule in den nächsten Jahren anzugehen. Das Gremium sprach sich einstimmig für den Bau des Platzes aus. Voraussichtlich wird dieser im Herbst 2023 bespielbar sein.
𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀 𝗭𝘄𝗲𝗰𝗸𝘃𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝗯𝗮𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘇𝗲𝗻𝘁𝗿𝗮𝗹𝗲 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲:
Das Landratsamt Bad Kissingen bietet seinen Kommunen Hilfe in dem immer verzwickteren Vergaberecht an. Dazu hat das LRA KG eine Zweckvereinbarung über die Bereitstellung einer zentralen Beschaffungsstelle ausgearbeitet. Die Stadt Bad Brückenau konnte die Stelle schon 6 Monate im Modellbetrieb „testen“ und hat in dieser Zeit sehr gute Erfahrungen gesammelt. Die Räte*innen stimmten der Vereinbarung zu. Über den genauen Kostenverteilungsschlüssel wird nochmal separat abgestimmt.
𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗟𝗮𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝘄𝗲𝗿𝗸𝗲 𝗕𝗥𝗞 𝗚𝗺𝗯𝗛:
Der Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH, Herr Thorsten Zwingmann, informierte in der 41. Stadtratssitzung das anwesende Gremium und die anwesenden Bürger über die aktuelle Lage im Gas- und Strombereich und über eine Energieautarke Stadt:
𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗟𝗮𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝘃𝗲𝗿𝘀𝗼𝗿𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗚𝗔𝗦:
Die Gasverbrauchswerte sind stark rückläufig. Die Gasspeicher sind zu 99,5 % gefüllt. Das wird diesen Winter reichen. Danach werden sie geschätzt noch ca. zu 20% gefüllt sein. Dann stellt sich die spannende Frage, wie sie für den Winter 2024 wieder gefüllt werden können.
Das Umschwenken auf alternative Wärmequellen, wie beispielsweise Wärmepumpen bringt nur wenig kurzfristige finanzielle Entlastung, da der Strompreis an den Gastpreis gekoppelt ist. Der Verband der Energiewirtschaft geht für das Jahr 2023 bei den Stadtwerken von Kundenzahlungsausfällen bis zu 18 % aus. Wie sich das auf die Liquidität auswirkt bleibt abzuwarten. Die Mehrwertsteuer wird rückwirkend am 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19% auf 7 % gesenkt.
𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗟𝗮𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝘃𝗲𝗿𝘀𝗼𝗿𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗦𝗧𝗥𝗢𝗠:
Die Verbrauchswerte im Strombereich sind relativ konstant. Die Lage ist stabil. Aus technischer Sicht haben die Stadtwerke kein Blackout Risiko. Der Stromausfall im Stadtgebiet vom 25.10. war eine normale Netzstörung. Die Gaskraftwerke zur Stromerzeugung verknappen den Gasmarkt u. treiben gleichzeitig aufgrund des Merit-Order-Prinzips den Strompreis nach oben.
𝗦𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁𝗵𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗗𝗲𝘇𝗲𝗺𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟮:
Der Bundesrat hat am 14.11.22 dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz zugestimmt. Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember Abschlag für Gas und Wärme. Die Stadtwerke Bad Brückenau bekommen das Geld vom Bund und werden beim Endkunden keine Abschläge für Gas einziehen. Basis der Berechnung bildet ein prognostizierter Schätzwert, der auf der Verbrauchsenge des Vorjahres basiert.
𝗚𝗮𝘀𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝗯𝗿𝗲𝗺𝘀𝗲 𝟮𝟬𝟮𝟯:
Für die Gaspreisbremse gibt noch kein Gesetz. Geplant ist sie ab März 2023 (ggf. bereits im Februar). 80% des Vorjahresverbrauchs werden auf 12 ct/kWh (Gas) bzw. 9,5 ct/kWh (Fernwärme) gedeckelt. Die restlichen 20% des Verbrauchs unterliegen dem Marktpreis. Die Entlastung ist ab einem Bruttoeinkommen von 72.000 Euro bei der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil anzusetzen.
𝗦𝘁𝗿𝗼𝗺𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝗯𝗿𝗲𝗺𝘀𝗲 𝟮𝟬𝟮𝟯:
Soll zum 1.1.2023 umgesetzt werden. Hier sollen ebenfalls 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt werden und die restlichen 20% unterliegen dem Marktpreis. Diese Hilfe ist bis mindestens April 2024 geplant.
𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝗮𝘂𝘁𝗮𝗿𝗸𝗲 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁:
Energieautark=Energieverbrauch unter Nutzung lokal verfügbarer Energieträger ohne Abhängigkeit von außen.
Um zu einer energieautarken Stadt zu werden, ist es ein langer und kostenintensiver Weg zu beschreiten. Wir sollten das Umsetzen was machbar ist, wie z.B. Erzeugungsanlagen mit Speichern auf städtischen Gebäuden (auch zur Nutzung im Krisenfall), Gründung von Bürgergenossenschaften, die entsprechende Beteiligungen erwerben können, Investoren finden, Einstieg in den Wasserstoff zusammen mit der GKN forcieren, und die Mitarbeit im Arbeitskreis Energiekoordination des Landkreises Bad Kissingen mit dem Zeil regionaler Energieerzeugung mit lokaler Wertschöpfung weiter voranbringen.
𝗕𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳𝘀𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗯𝗮𝘂𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗪𝗲𝘀𝘁:
Alle Jahre wieder erfolgt die o.g. Bedarfsmitteilung an die Regierung von Unterfranken. Zu den bereits bekannten Maßnahmen wurde noch eine ergänzt und zwar: die Machbarkeitsstudie zur künftigen Nutzung der städtischen Gebäude im Stadtumbaugebiet im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung des Bahnhofsgebäudes, des Neuen Rathauses, des Objektes Kirchplatz 1 und der Georgi-Halle. Wir erachten die Studie zur ganzheitlichen Betrachtung als längst überfällig und sind überzeugt, dass diese eine gute und essentielle Grundlage für viele zukünftige, gravierende Entscheidungen sein wird.