Artikel vom 16.05.2018
MdL Norbert Dünkel verteidigt neues Bayerische Polizeiaufgabengesetz
„Freiheit braucht Sicherheit!“
Interview mit MdL Norbert Dünkel zum neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz
Was ist uns unsere Sicherheit wert? In den letzten Wochen wird in Bayern sehr viel über das neue Polizeigesetz diskutiert. Norbert Dünkel (CSU), Mitglied im Innenausschuss des Bayerischen Landtags, stellt im Interview klar, dass das neue Gesetz die Menschen in Bayern noch besser schützen wird und die Anschuldigungen der Opposition absolut haltlos sind.
Herr Dünkel, warum brauchen wir in Bayern ein neues Polizeiaufgabengesetz?
„Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz in verfassungskonformer Weise um und passt das Polizeiaufgabengesetz an die sogenannte EU-Datenschutzrichtlinie an. Wir in Bayern reagieren als aller erstes in Deutschland darauf und stärken die Rechte unserer Bürger mit dem neuen Gesetz erheblich.
Zum anderen sind unsere Sicherheitsbehörden heute mit einer vielschichtigen Bedrohungslage konfrontiert. Von der Cyberkriminalität bis hin zu internationalen Terrorismus. Zwar ist Bayern das sicherste Bundesland und die Kriminalität geht zurück, trotzdem fühlen sich viele Menschen heute nicht mehr so sicher wie früher. Unsicherheit darf aber nicht akzeptiert werden und unser Bundesland wird nur sicher bleiben, wenn man sich neuen Herausforderungen stellt. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Handlungsmöglichkeiten der Polizei und geben ihr zeitgemäße Befugnisse, um die Bekämpfung von Kriminellen und Terroristen noch effektiver zu gestalten. Die Sicherheitsbehörden dürften nicht hinter den Möglichkeiten der Täter zurückbleiben.“
Welche neuen Befugnisse erhält die Bayerische Polizei?
„Alle aufzuzählen würde hier den Rahmen sprengen, lassen Sie mich die wesentlichen zwei Neuerungen kurz erklären:
Zum einen darf unsere Polizei zukünftig DNA-Spuren bei Verdacht bevorstehender schwerer Straftaten zu Fahndungszwecken auswerten. Damit setzen wir das um, was die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern bereits 2017 einstimmig als sinnvoll erachtet hat.
Lassen Sie mich das an einem kurzen Beispiel verdeutlichen: Im Park neben einem Kindergarten wurden durch die Betreuerinnen mehrfach Taschentücher mit Spermaspuren gefunden. Hierdurch wurde noch keine Straftat verwirklicht, es besteht jedoch eine erhebliche Gefährdung der Kinder durch den Unbekannten. Durch die hinzugezogene Polizei kann das DNA-Identifizierungsmuster festgestellt und mit der polizeilichen Datei über sexuelle Intensivtäter abgeglichen werden.
Zukünftig darf unsere Polizei Daten auch in Cloud-Speichern sicherstellen. Bisher kann sie zur Gefahrenabwehr nur Daten auf dem Endgerät selbst abrufen, nicht aber Daten, die auf anderen Servern gespeichert sind. Die Daten werden heutzutage aber wegen des hohen Speichervolumens zunehmend auf anderen Servern, sogenannten Clouds, abgelegt, und nicht mehr auf dem Endgerät selbst gespeichert.
Lassen Sie mich dies anhand folgenden Beispiels erklären: Die Polizei darf in Zukunft die Daten über die Drohbriefe eines potentiellen Selbstmörders sicherstellen, der angekündigt hat, auch andere Menschen in den Tod reißen zu wollen. Das ist nun möglich, gleichgültig ob der Täter die Daten lokal auf seinem Laptop, auf seinem Smartphone oder in einer Cloud speichert.“
Herr Dünkel, was entgegnen Sie denjenigen, die jetzt massiv Kritik an diesem neuen Gesetz üben?
„Ich weise die Kritik entschieden zurück und habe auch überhaupt kein Verständnis dafür. Dass die Opposition Falschmeldungen verbreitet, nur um die eigene Reputation zu erhöhen, ist für mich nicht nachzuvollziehen und schlicht verantwortungslos. Indem die Opposition unserer Polizei präventive Mittel verweigern möchte, macht sie unsere Gemeinschaft wehrlos und verschließt die Augen vor neuen Bedrohungen.
Es ist aber die oberste Aufgabe des Staates, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen und Terroranschläge zu verhindern. Das ist auch der Auftrag der Bayerischen Verfassung, Artikel 99. Wir tun dafür alles Menschenmögliche auf der Basis des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Dadurch unterscheidet sich unsere erfolgreiche Sicherheitspolitik im Freistaat massiv von den Konzepten von SPD und Grünen. In Bayern leben, heißt sicherer leben als anderswo.
Dieses Gesetz ist deshalb richtig, weil es davon getragen ist, dass wir alles Menschenmögliche tun müssen, um die Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten. Das Gesetz ist getragen von dem Gedanken des Vertrauens gegenüber Polizei und Staat, nicht vom Gedanken des Misstrauens. Ich glaube auch sagen zu können, dass dieses Gesetz an vielen Stellen auch Vorbildfunktion hat, wenn wir beispielsweise über Datenschutz reden oder auch über Informationspflichten. Wenn man sich anschaut, wer sich hier paart und gegen das Polizeiaufgabengesetz Stellung bezieht und noch dazu auf Basis welcher Argumentation – dann erscheint es ganz dringend notwendig, dass man hier einige Punkte noch einmal deutlich geraderückt.
Behauptungen, wie eine generelle Ausrüstung aller Polizisten mit Handgranaten, dass die Polizei e-Mails in fremdem Namen schreiben könne, in Clouds gespeicherte Fotos ohne weiteres von Polizisten gesichert werden könnten oder etwa, dass man jemanden grundlos drei Monate einsperren könne, ist nicht der Fall. Das Gegenteil ist richtig: Die gesetzlichen Neuregelungen beachten alle rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben: Im neuen Polizeiaufgabengesetz sind vielfältige rechtsstaatliche Eingrenzungen der Befugnisse, wie Eingriffsschwellen, Richtervorbehalte, Verhältnismäßigkeitsgebote und Rechtsschutzmöglichkeiten vorgesehen, so dass ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleistet ist.
Die Vorwürfe der Opposition, es werde hier ein Überwachungsstaat geschaffen, sind daher vollkommen haltlos. Kein rechtschaffener Bürger muss sich vor der Bayerischen Polizei fürchten. Niemand wird beispielsweise einfach so grundlos überwacht oder weggesperrt werden, wie derzeit so manche Gruppierungen wider besseren Wissens behaupten. Für die Bayerische Polizei werden auch in Zukunft ganz klare und überprüfbare Regeln gelten, die rechtsstaatlich einwandfrei und ausgewogen sind.
Unsere Polizei und die neuen Befugnisse, die einer geänderten Gefahren-und Einsatzlage angepasst werden, schützen unsere Bevölkerung, das Eigentum und die Demokratie. Dafür danke ich unseren Polizeikräften ausdrücklich, auch in meiner Funktion als Beauftragter für Polizei gemeinsam mit meinem Kollegen MdL Manfred Ländner und als neuer 2. Vorsitzender des Arbeitskreises Innere Sicherheit der CSU-Landtagsfraktion. Bayern ist Sicherheitsland Nr. 1 in Deutschland und soll das auch in Zukunft bleiben.“