Artikel vom 30.01.2018
Neubewertung der Verkehrsbelastung für B8 in Schwarzenbruck
Gespräch von Gemeinde- und Behördenvertretern mit Minister Joachim Herrmann
Freistaat will Bundesstraße 8 für Schwarzenbruck neu bewerten
Dringender Wunsch nach Verkehrsentlastung – MdL Norbert Dünkel veranlasste Gespräch mit Gemeinde- und Behördenvertretern bei Innenminister Joachim Herrmann – Schnelle Komplettlösung in Form einer Ortsumgehung ist nicht machbar – Viele kleine Schritte werden nötig sein, um eine Verbesserung zu erreichen
Der Verkehr auf der Bundesstraße 8, die seit jeher als Verkehrsader zwischen dem Ballungsraum Nürnberg und Neumarkt in der Oberpfalz durch Schwarzenbruck führt, bewegt in der Schwarzachtalgemeinde seit Wochen die Gemüter. Der starke Personen- und vor allem auch Lkw-Verkehr, mit dem die Bewohner seit 25 Jahren leben müssen, ist das, was die Bürgerinnen und Bürger inzwischen so nicht mehr hinnehmen wollen und Abhilfe fordern. Vor allem die Bewohner entlang der Regensburger Straße fühlen sich durch die Belastung von täglich 24.000 Fahrzeugen in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.
Im November vergangenen Jahres hat sich eine Bürgerinitiative (BI) gegründet. Diese will durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erreichen. Um die Meinungen und gegensätzlichen Standpunkte auszuloten, brachte MdL Norbert Dünkel nun am Rande der Klausur der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz in einem ergebnisoffenen Gespräch Vertreter der Gemeinde und Bürgerinitiative, der Regierung von Mittelfranken und des Staatlichen Bauamts Nürnberg mit Innenminister Joachim Herrmann an einen Tisch.
Der Minister nahm sich über eine Stunde Zeit, um sich geduldig die Situation vor Ort erläutern zu lassen. Bürgermeister Bernd Ernstberger und der Vertreter der BI, Norbert Dambaur, brachten die Wünsche und Forderungen nach Verbesserung der Lebensqualität durch begleitende Maßnahmen vor, um damit eine spürbare Entlastung für die Bewohner an der B8-Ortsdurchfahrt auf den Weg zu bringen.
Der Wunsch zur „Entwicklung eines Verkehrskonzepts“ zwischen der A73 und der B8 im Raum Neumarkt steht allerdings aktuell nicht auf der Bedarfsliste des Bundes. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bis zum Jahr 2030 festgeschrieben ist.
Minister Joachim Herrmann und MdL Norbert Dünkel wollen sich den Wünschen der Schwarzenbrucker aber nicht verschließen und regten an, sich einen „fachlichen Überblick“ zu verschaffen. Datenmaterial – eine Verkehrszählung von 2015 – sei vorhanden. Danach solle man alle Einflussgrößen „dem Grunde nach aufbereiten“ und sehen, zu welchen Ergebnissen man durch weitere Maßnahmen komme, so der Minister.
Auch MdL Norbert Dünkel sieht fachliche Vorermittlungen als wesentlich an. Der Vertreter der Regierung von Mittelfranken wies darauf hin, dass alles, was im Umgriff der Gemeinde Schwarzenbruck nicht bebaut ist, Bannwald und FFH-Gebiet sei. Deshalb werde sich aus naturschutzfachlicher Sicht nur schwer eine große Lösung finden lassen. Minister Herrmann regte als Konsens an, Vorüberlegungen in enger Begleitung durch die Fachbehörden anzustellen.
Als realistisches Ziel bleibt der Versuch, eine Verbesserung der komplexen Situation durch eine Reihe von verkehrsberuhigenden Maßnahmen zu erreichen, die in ein Gesamtkonzept eingebettet sind. Dass in absehbarer Zeit eine grundsätzliche Veränderung der aktuellen Situation möglich sein wird, sei jedoch ausgeschlossen, so Minister Herrmann mit Verweis auf die Bedarfsfortschreibung des Bundesverkehrswegeplans bis 2030.
Was an Maßnahmen möglich ist, wie die im Forderungskatalog der BI aufgeführten „begleitende Maßnahmen“, beispielsweise dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen, die Einrichtung „echter“ Fußgängerüberwege und Geschwindigkeitsbegrenzungen, vor allem bei Nacht, auf 30 km/h, werden laut MdL Norbert Dünkel jetzt auf Umsetzbarkeit geprüft. Dazu gehört auch ein mögliches Durchfahrverbot für Schwerlastverkehr in den Nachtstunden, eine Überarbeitung des Ampelkonzepts in den Ortsdurchfahrten von Ochenbruck und Pfeifferhütte sowie als konzeptionelle Maßnahmen die Erstellung eines Verkehrs- sowie Lärmgutachtens, verbunden mit der Ausarbeitung eines kommunalen Verkehrskonzepts.