Artikel vom 24.01.2023
Neuausschreibung Restmüllabfuhr:
Juristische Stellungnahme der Kreis-CSU widerspricht Landrat Scherf
Kreis Miltenberg. Zu der Frage, ob es bei der Ausschreibung der neuen Müllabfuhrdienstleistungen für den Landkreis Miltenberg zwingend notwendig ist, die Leerung der grauen Restmülltonne nur noch im Vier-Wochen-Rhythmus auszuschreiben, hat die CSU-Kreistagsfraktion die renommierte Kanzlei Jäger Rechtsanwälte aus Würzburg mit einer rechtlichen Stellungnahme beauftragt, so Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Armin Bohnhoff. Die geplante Änderung des Müllabfuhrintervalls hatte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unmut gesorgt. Denn es entstand die Befürchtung, so CSU-Kreisvorsitzender Michael Schwing, dass die nur noch alle vier Wochen erfolgende Restmüllentsorgung zu starken Geruchsbelästigungen gerade in den heißen Sommermonaten führen wird. Zudem sind gerade bei Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Personen massive Kapazitätsengpässe zu erwarten. Mit knapper Mehrheit, so Kreisrat Berthold Rüth, hatte die bunte Kreistags-Mehrheit gegen die Stimmen der CSU-Fraktion, der Neuen Mitte und Bürgermeister Roland Eppig von den Freien Wählern diese Serviceverschlechterung für die Landkreisbevölkerung, auch unter Verweis auf die massiven Kostensteigerungen, beschlossen. Landrat Scherf und die Landkreisverwaltung hatten im Kreistag eine Ausschreibung mit zusätzlichen Alternativen als nicht zulässig begründet.
Die Anwaltskanzlei Jäger kommt zu einer anderen juristischen Einschätzung. Eine Alternativausschreibung der gewohnten vierzehntägigen Müllentsorgung zusätzlich zum vorgesehenen vierwöchigen Turnus hätte durchaus erfolgen können, ohne dass man gegen die bestehenden juristischen Vorgaben für das Ausschreibungsverfahren verstoße. Die Information des Kreistags war insofern nicht vollständig. Die CSU-Fraktion befürchtet, dass die Einführung des vierwöchigen Entsorgungszyklus´ einseitig zulasten der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gehe und andererseits der Landkreis hierdurch kaum eine Kostenentlastung erziele. Denn die Landkreisverwaltung rechnet bei der Neuausschreibung mit einem Kostenanstieg zwischen 30 und 50 Prozent und der Kostenanteil für den Restmüll liege jetzt bei lediglich acht Prozent der Gesamtkosten. Insofern habe eine Veränderung des Abfuhrintervalls nur marginale Auswirkungen auf die Gesamtkosten. Zudem die Fahrten nach Schweinfurt zur thermischen Verwertung gleich bleiben, denn es würde ja nicht weniger Restmüll anfallen. Schlimmstenfalls würde wieder mehr Abfall in der Natur entsorgt. Die CSU-Kreistagsfraktion fordert Landrat Scherf und die Landkreisverwaltung auf, die Ausschreibungsunterlagen in Zusammenarbeit mit dem Ausschreibungsbüro so zu gestalten, dass neben dem vierwöchigen Abfuhrrhythmus auch die Varianten einer zwei- und dreiwöchigen Abfuhr berücksichtigt werden.