Artikel vom 04.10.2017
Hohe staatliche Förderung
Ausbau der Kinderbetreuung in Veitsbronn
Für die Erweiterung des Kindergartens „Regenbogen“ um eine Krippengruppe kann die Gemeinde Veitsbronn mit einer Förderung von 90% nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung rechnen, freut sich der hiesige Stimmkreisabgeordnete Hans Herold, der sich die Baustelle zusammen mit Bürgermeister Marco Kistner, Architekt Tobias Hettl und Landrat Matthias Dießl besah.
Mit dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ erhält der Freistaat Bayern vom Bund Finanzmittel in Höhe von 178 Millionen Euro, um neue Betreuungsplätze zu schaffen. Der Freistaat stellt diese den Kommunen zusätzlich zu den Mitteln des regulären Finanzausgleichs in voller Höhe zur Verfügung. Dies bedeutet für eine Gemeinde mit durchschnittlicher Finanzkraft eine Förderung von 85%.
Das Sonderinvestitionsprogramm betrifft Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. Somit werden erstmals auch Plätze für Kinder über drei Jahre gefördert. Neben Neubauten sind Erhaltungsmaßnahmen (General- und Teilsanierung) sowie Ersatzbauten förderfähig (wenn andernfalls bestehende Plätze in absehbarer Zeit wegfallen würden). Förderfähig ist auch die Großtagespflege (Zusammenschluss von mehreren Tagespflegepersonen).
Die Fördermöglichkeiten treten rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Anträge können bis 31. August 2019 gestellt werden. Die Investitionen müssen bis 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Die Fördermittel können bis zum 31. Oktober 2022 abgerufen werden.