Artikel vom 14.12.2020
12,5 Millionen Euro: Geldsegen für die Kommunen des Landkreises Dachau
12,5 Millionen Euro: Geldsegen für die Kommunen des Landkreises Dachau Freistaat Bayern gleicht coronabedingte Mindereinnahmen aus
„Der Freistaat Bayern steht fest an der Seite der bayerischen Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke – auch während der Corona-Pandemie. 2,4 Milliarden Euro wird das Bayerische Finanzministerium am morgigen Dienstag an die Kommunen überweisen. In den Landkreis Dachau fließen davon mit 12.576.443 Euro mehr als 12,5 Millionen Euro.“ Dies gab der Dachauer Landtagsabgeordnete Bernhard Seidenath heute bekannt und bezeichnete dies als „wichtigen Geldsegen für die Kommunen unseres Landkreises am Ende des Pandemiejahres 2020“.
Nachdem am vergangenen Donnerstag die Höhe der Schlüsselzuweisungen für 2021 an die Gemeinden des Landkreises Dachau bekannt geworden waren, hat Bayerns Finanzminister Albert Füracker heute mitgeteilt, in welcher Höhe Bayern die coronabedingten Gewerbesteuermindereinnahmen ausgleichen wird. Davon profitieren mit Odelzhausen, Pfaffenhofen an der Glonn, Sulzemoos und Vierkirchen auch vier Gemeinden, die bei den Schlüsselzuweisungen für gewöhnlich leer ausgehen.
Im Einzelnen werden die Gemeinden morgen die folgenden Summen auf ihren Konten vorfinden:
Altomünster 126.078 Euro
Dachau 5.203.815 Euro
Erdweg 99.482 Euro
Haimhausen 42.058 Euro
Hebertshausen 100.578 Euro
Karlsfeld 947.233 Euro
Markt Indersdorf 127.959 Euro
Odelzhausen 3.188.147 Euro
Petershausen 46.016 Euro
Pfaffenhofen an der Glonn 834.353 Euro
Röhrmoos 117.124 Euro
Schwabhausen 67.697 Euro
Sulzemoos 533.447 Euro
Hilgertshausen-Tandern 71.914 Euro
Vierkirchen 805.891 Euro
Weichs 264.651 Euro.
Als einzige Gemeinde erhält Bergkirchen auch hier keine Finanzzuweisung.
„Das Jahr 2020 hat uns mit der Corona-Pandemie alle vor große Herausforderungen gestellt. Staatshaushalt und Kommunalhaushalte sind geprägt von erheblichen Steuerausfällen und pandemiebedingten Mehrbelastungen. Die Unterstützung der bayerischen Kommunen hatte dabei für den Freistaat von Anfang an hohe Priorität. Daher wurde der kommunale Finanzausgleich 2020 trotz Krise auf einem Niveau von 10,3 Mrd. Euro gehalten. Zur Sicherung der Liquidität der Kommunen wurden Finanzausgleichsleistungen in Höhe von drei Milliarden Euro vorgezogen und haushaltsrechtliche Erleichterungen umgesetzt“, erläuterte Seidenath und nannte die Verdoppelung des Konjunkturpaketes des Bundes mit Landesmitteln auf über vier Milliarden Euro „einen weiteren Meilenstein“: „Zentrale Maßnahme ist ein pauschaler Ausgleich für krisenbedingte Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden, der jetzt ausgezahlt werden kann.“
Seidenath: „Die Gewerbesteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, unterliegt aber erheblichen konjunkturellen Schwankungen. Ohne Ausgleich durch den Bund und die Länder hätten die Kommunen die teils massiven Gewerbesteuermindereinnahmen alleine schultern müssen. Die bayerischen Gemeinden erhalten insgesamt 2,398 Mrd. Euro. Das sind über 20 Prozent der für den Ausgleich bundesweit eingesetzten Mittel. Der Anteil des Freistaats beträgt 1,346 Mrd. Euro. Für den pauschalen Ausgleich wird für jede Gemeinde das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2020 mit dem durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2017 bis 2019 verglichen und aus Gleichbehandlungsgründen um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt. Nach den Berechnungen des Landesamts für Statistik können die rechnerisch ermittelten Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von rund 2,18 Mrd. Euro im Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden. Der nach dieser Verteilung verbleibende Rest in Höhe von 220 Mio. Euro wird entsprechend den Gemeindeschlüsselzuweisungen 2020 verteilt und dient damit ebenfalls dem Ausgleich von Steuerausfällen. Für die Gemeinden bedeutet dies zum Jahresende noch einen Nachschlag von 8,5 Prozent auf die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020.“