Artikel vom 24.05.2019
Arzneimittelversorgung in Bayern
Versandverbot von Medikamenten
Versandverbot von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist europarechtskonform und sichert Arzneimittel-Versorgung in Bayern
Ein generelles Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Versandverbot) bleibt für die CSU-Landtagsfraktion der richtige Weg, um die Versorgung mit Medikamenten auch künftig wohnortnah in allen Regionen Bayerns sicherzustellen. Bernhard Seidenath, der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag, betont: „Das Rx-Versandverbot bleibt weiterhin die beste Lösung. Das gilt nach der Einschätzung der Pläne von Jens Spahn durch das Bundesjustizministerium umso mehr."
Der Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht zwar vor, Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken bei Verschreibungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbieten. Allerdings bleibt der Versandhandel selbst weiterhin erlaubt. Sogenannte Rx-Boni sind Rabatte oder kleine Geschenke, die ausländische Apotheken ihren Kunden beim Kauf eines Medikaments auf Rezept bieten.
Das Justizministerium hat den Gesetzesentwurf allerdings für nicht europarechtskonform erklärt. Er sei auch verfassungsrechtlich nicht tragbar. Das Bundesgesundheitsministerium sucht derzeit nach einer Lösung. Seidenath hatte bereits früh davor gewarnt, das Rx-Boni-Verbot über das Sozialgesetzbuch umsetzen zu wollen.
„Für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung brauchen wir unsere Apotheken vor Ort mit ihrer professionellen Beratung“, sagt Seidenath. „Wir verfolgen kritisch-konstruktiv das Vorgehen auf Bundesebene. Klar ist: Zwischen 2009 und Ende 2018 haben wir in Bayern etwa 313 Apotheken verloren. Ihre Zahl hat sich von 3439 auf 3.126 reduziert. Dies ist auch einer der wichtigsten Gründe, warum es nach Auffassung der CSU ein generelles Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel geben sollte.
Das Rx-Versandverbot wäre europarechtskonform. Der weit überwiegende Teil der Mitgliedstaaten verbietet den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln." Als Rx-Arzneimittel bezeichnet man verschreibungspflichtige Präparate, die nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts an den Verbraucher abgegeben werden dürfen.