Spenden
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende. Dafür danken wir Ihnen herzlich!
Überweisung
Sie können auch via Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto spenden.
Hypo Vereinsbank München
IBAN: DE67 70020270 0007458720
BIC: HYVEDEMMXXX
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.
Scheck
Eine der einfachsten Lösungen: Schicken Sie uns einen Scheck. Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
Finanzen und Dienstleistungen
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München
Ihre Unterstützung zählt! Stärken Sie Bayerns Stimme in Berlin und spenden Sie ein CSU-Plakat in Ihrer Nachbarschaft. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
- Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
- Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie oben beschriebenen Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
Alle Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an die Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. oder eine oder mehrere Verbände bzw. Vereinigungen der CSU, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind gemäß § 25 Abs. 3 S. 1 Parteiengesetz unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen.
Politische Parteien sind gemäß § 25 Abs. 3 S. 1 Parteiengesetz verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 35.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.