Artikel vom 23.05.2024
GPA Botschaft der Woche
Mehr Möglichkeiten bei Kinderarztknappheit für KVen
Kassenärztliche Vereinigungen müssen künftig schneller reagieren können, wenn niedergelassene Kinderärzte fehlen!
Erläuterung:
Um die ambulante Versorgung sicherzustellen, steht den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei Unterversorgung oder drohender Unterversorgung ein differenziert bestückter Instrumentenkasten zur Verfügung. Im Bereich der niedergelassenen Allgemeinmediziner wird Unterversorgung angenommen, wenn 75 Prozent oder weniger der Hausarztsitze in einer Planungsregion besetzt sind. Im Bereich der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte dagegen wird eine Unterversorgung erst dann angenommen, wenn 50 Prozent oder weniger der Arztsitze besetzt sind. Da Kinder- und Jugendärzte sozusagen die Hausärzte für unter 18-Jährige sind, ist diese Regelung unverständlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte die Schwellenwerte daher angleichen und Unterversorgung sowohl im niedergelassenen allgemeinärztlichen wie im pädiatrischen Bereich bereits ab einem Versorgungsgrad von 75 % definieren. Die KVen können dann früher eingreifen, schneller Anreize zur Wiederbesetzung der Arztsitze setzen und so die Versorgung verbessern.