Artikel vom 28.02.2025
AKJ-Landesverband
Resolution Generationengerechtigkeit

„AKJ fordert umfassende Zukunftsinvestitionen; junge Menschen und künftige Generationen dürfen nicht durch marode Infrastruktur überlastet werden“
- Das Grundgesetz fordert von der Staatsgewalt grundrechtlich garantierte Freiheitsräume auch künftiger Generationen zu schützen. Mit Besorgnis stellt der AKJ den hohen Sanierungs- und Ausbaubedarf zentraler Infrastruktur fest. Diese ist für die praktische Wahrnehmung von Freiheitsrechten in unserer modernen Gesellschaft unverzichtbar. Künftigen Generationen droht insoweit eine massive Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte. Es ist deshalb nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich geboten, den Stau von Sanierung und Ausbau zentraler Infrastruktur energisch anzugehen.
- Der AKJ spricht sich dafür aus, alle Nutzer von Verkehrsinfrastruktur an der Finanzierung zu beteiligen – wie in anderen Staaten Europas auch. Ein geeignetes Mittel dazu ist eine angemessene Infrastrukturabgabe für die Nutzung der Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland. Eine unmittelbare Entlastung deutscher Fahrzeughalter über die KfZ-Steuer ist durch den EuGH ausgeschlossen. Dessen Entscheidung respektiert der AKJ als bindende gerichtliche Entscheidung.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat – im Zusammenhang mit der Klimapolitik – festgestellt, dass der Gesetzgeber „zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen“ treffen muss, um die nachfolgenden Generationen davor zu schützen, in ihren grundrechtlichen Freiheiten in fast allen Bereichen eingeschränkt zu werden (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021, 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20). Generationengerechtigkeit als zentrales Prinzip einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Gesellschaft und verfassungsrechtliches Postulat sichert so die Chancen und Rechte der nachfolgenden Generationen. Sie verpflichtet die heutige Politik zu einem vorausschauenden Handeln.
Diese Verpflichtung, die nicht nur ökologische Fragen des Klimaschutzes, sondern eine Vielzahl von Belangen des gesellschaftlichen Zusammenlebens betrifft, ist nach Überzeugung des AKJ in Konkordanz zu bringen mit den im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung garantierten Rechten und anerkannten Entscheidungsräumen von Legislative und Exekutive.
Der Sanierungs- und Ausbaubedarf zentraler Verkehrsinfrastruktur, der Erhalt und Ausbau von notwendiger Kommunikationsinfrastruktur in der modernen Wissens- und Kommunikationsgesellschaft, die Sanierung sozialer Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und vieles andere mehr bergen als versteckte Verschuldung die Gefahr, dass die künftigen Generationen durch insoweit unausweichliche Investitionen in allen Freiheitsbereichen massiven Beschränkungen unterliegen werden.
Als eine Maßnahme zur Lösung der überwältigenden Probleme sanierungsnotwendiger und veralteter Infrastruktur spricht sich der Arbeitskreis Juristen dafür aus, alle Nutzer der verkehrlichen Infrastruktur an den Kosten zu beteiligen. Ein geeignetes Mittel dazu ist eine angemessene Infrastrukturabgabe für die Nutzung der Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland.
Neben dem hier konkret ins Auge genommenen Investitionsstau bzgl. zentraler Infrastruktur und seiner Bewältigung werden weitere intergenerationale Themen die Politik der Zukunft verstärkt beeinflussen müssen. So ist ein generell schonender und effizienter Umgang mit den uns gegebenen Ressourcen für die Erhaltung der Lebensgrundlagen kommender Generationen essenziell, ebenso ein stabiles und gerechtes Rentensystem, das sicherstellt, dass auch künftige Generationen eine verlässliche Altersvorsorge erhalten. Auch die Pflege steht gegenwärtig vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere durch den demografischen Wandel. Um eine nachhaltige und gerechte Pflegeversorgung sicherzustellen, braucht es eine faire Finanzierung der Pflegeversicherung, die die Beitragszahler nicht überfordert und zugleich ausreichende Leistungen gewährleistet.
All dies sind Bereiche, die für die Erhaltung einer langfristig stabilen Gesellschaft eine mindestens ebenso gewichtige, intergenerationale Bedeutung haben wie der Klimaschutz. Denn auch dort besteht die Gefahr von Handlungen mit „eingriffsähnlicher Vorwirkung“, die das Bundesverfassungsgericht in seinem „Klima-Beschluss“ von 2021 aus den allgemeinen Freiheitsrechten ableitet, und die zu intertemporalen Freiheitseinschränkungen führen können.