AKJ-Landesverband

Resolution Asylrecht

Faktischer Einreisestopp ist europa- und verfassungsrechtlich möglich und politisch notwendig; sicherheitsrechtlichen Gefährderbegriff ausweiten; neue Austauschplattform zu Gefährderinformationen schaffen

Der AKJ erhebt in einer Resolution rechtspolitische Forderungen im Nachgang der furchtbaren Tat in Aschaffenburg. Dazu der AKJ-Landesvorsitzende Prof. Dr.  Winfried Bausback, MdL:

„Die schreckliche Tat von Aschaffenburg hat sprachlos gemacht. Der AKJ trauert gemeinsam mit unzähligen Menschen um die Opfer; wir drücken den Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aus. Rechtspolitisch darf jetzt nicht zur Tagesordnung übergegangen werden.“

Der Arbeitskreis bezieht in seiner Resolution fünf dort näher begründete Kernpositionen:

  1. Der von der Union geforderte faktische Einreisestopp für Menschen ohne gültige Einreisepapiere ist politisch notwendig und verfassungs- und europarechtlich zulässig.
  2. Der Familiennachzug bei Personen ohne Bleibeperspektive ist sofort auszusetzen.
  3. Die Engführung des Gefährderbegriffs auf extremistische und ideologisch motivierte Straftaten ist aufzugeben und um eine Kategorie sonstiger Gefährder zu erweitern. Bei Ortswechseln sowohl innerhalb eines Bundeslandes wie zwischen den Bundesländern müssen Gefährdungsinformationen und -einschätzungen rechtzeitig allen zuständigen Behörden weitergegeben werden.
  4. Für die Weitergabe von Gefährderinformationen sind neue Austauschplattformen einzurichten. Datenschutz darf nicht einseitig Täter schützen –  der Schutz von Leben und Sicherheit muss Vorrang haben.
  5. Das PsychKHG und andere Regelungen sind dahingehend zu überprüfen und zu ergänzen, dass bei Drittgefährdungen durch Personen mit psychotischen Störungen Interventionen einfacher möglich sind.

Dazu der Landesvorsitzende Winfried Bausback:

„Die Tat von Aschaffenburg macht deutlich, dass Bund, Länder und Kommunen durch die irreguläre Migration über das Leistbare hinaus belastet sind. Das Dublinsystem leidet an einem strukturellen Vollzugsdefizit. Schon deshalb ist verfassungs- und europarechtlich ein faktischer Einreisestopp rechtlich möglich und politisch notwendig.“ 

Zum Umgang mit psychotischen Gefährdern:

„Wenn von einer Person erkennbar erhebliche Gefahren für Leib und Leben Dritter ausgehen, muss der Staat seiner Schutzaufgabe nachkommen. Wir wollen, dass diese besser wahrgenommen werden kann: Dazu ist auf allen Ebenen der sicherheitsrechtliche Gefährderbegriff zu ergänzen, der Informationsaustausch involvierter Stellen zu verbessern und sind neue Austauschplattformen zu bilden. Wenn es um Schutz von Leib und Leben geht, darf der Datenschutz kein Hindernis sein.“ 

Hier können Sie die Resolution im Detail nachlesen: Resolution des Arbeitskreises Juristen der CSU