Artikel vom 30.07.2024
Wahlrechtsreform verfassungswidrig
Söder: Erfolg für Bayern und Klatsche für die Ampel
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in seinem Urteil in Teilen als verfassungswidrig ein, konkret die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Dr. Markus Söder sprach von einem Erfolg für Bayern und einer Klatsche für die Ampel. Söder betonte außerdem: "Die Wahlrechtsreform verstößt mit der gestrichenen Grundmandatsklausel gegen das Grundgesetz. Die Ampel scheitert damit erneut mit einem Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir haben dagegen geklagt und in Kernanliegen Recht bekommen. Das ist ein klarer Erfolg für Bayern und die CSU. Danke an die CDU, die unser Anliegen unterstützt hat. Die versuchte Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und verworfen worden. Das Verfassungsgericht erkennt die Kraft der CSU und Bayerns an. Ein Wermutstropfen ist die Akzeptanz der sogenannten Zuteilung. Wir bedauern dieses Minus an direkter Demokratie. Damit ist aber auch klar: Stimmen-Splitting kann dazu führen, dass Bayern im Bundestag schlechter vertreten ist. Nur beide Stimmen für die CSU garantieren ein starkes Bayern im Bundestag. Wir werden die Zuteilung wieder ändern. Das ist eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung."
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ergänzte: "Es ist wichtig, dass das Gericht die ersatzlose Streichung der Grundmandatsklausel als verfassungswidrig bezeichnet hat." Herrmann bedauerte allerdings, dass das Gericht andere Teile des neuen Wahlrechts gebilligt hat. So ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus. Er ist nach wie vor der Auffassung, dass eine solche Konstruktion, die einzelne gewählte Direktkandidaten anschließend für nicht gewählt erklärt, für die Bürgerinnen und Bürger kaum vermittelbar ist.
CSU-Generalsekretär Martin Huber betonte: "Die Attacke der Ampel auf Bayern ist gescheitert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist mehr als eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein juristisches Misstrauensvotum. Politische Konkurrenten sollten per Wahlrecht aus dem Bundestag geworfen und ganz Bayern in Berlin mundtot gemacht werden. Diese Wahlrechtsmanipulationen wurden heute einkassiert. Das Wahlrecht gehört zum Wesenskern unserer Demokratie. Die Bundesregierung hat den parlamentarischen Konsens aufgekündigt und versucht, diesen elementaren Baustein für Parteitaktik zu missbrauchen. Das ist ihr heute um die Ohren geflogen. Die Ampel kann weder Haushalt noch Wahlrecht. Das sieht auch das Verfassungsgericht so. Die Ampel ist regierungsunfähig."