Artikel vom 15.01.2024
Neues aus dem Kabinett
Masterplan für eine Asyl-Wende
Bayern will mit mehreren Bundesratsinitiativen eine schon seit langem geforderte Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik erreichen. "Deutschland braucht eine Asylwende", sagte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder. Man sage Ja zu Menschlichkeit, aber entschlossen Nein zu einer unkontrollierten Zuwanderung. "Es braucht eine Integrationsgrenze", ergänzte Söder. Innenminister Joachim Herrmann erklärte, diese Grenze müsse sich am Leistungs- und Integrationsvermögen der Kommunen orientieren, etwa was Schulen und Kitas angehe. "Die Asylbewerberzahlen müssen wieder deutlich sinken."
Damit der Migrationsdruck spürbar abnimmt, braucht es nun rasch zentrale Weichenstellungen durch den Bund und eine grundlegende Wende in der Asylpolitik. Die Staatsregierung hat daher heute sechs Bundesratsinitiativen beschlossen und fordert die Bundesregierung darin auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Länder und Kommunen nachhaltig zu entlasten:
1. Änderung des Asylrechts: Deutschland kann seiner humanitären Verantwortung nur dann weiterhin gerecht werden, wenn unsere begrenzten Ressourcen zielgerichtet für die Menschen eingesetzt werden, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Deshalb fordert die Staatsregierung entsprechende Rechtsänderungen, damit der nationale Gesetzgeber mehr Spielraum erhält. Statt in Deutschland bei internationalen Krisen individuell und unbegrenzt Schutz zu gewähren, könnte man künftig mit festen Aufnahmezusagen der EU arbeiten. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Spielräume zu nutzen, um mehr Straftäter von einem Schutzstatus auszuschließen.
2. Konsequenter Grenzschutz: Nach Zahlen des Bundes kommen rund zwei Drittel der Asylbewerber nach Deutschland, ohne vorher in einem anderen europäischen Land registriert worden zu sein. Das ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen geltendes europäisches Recht, sondern gefährdet auch die innere Sicherheit. Mit dem Entschließungsantrag fordert die Staatsregierung die Bundesregierung auf, die Grenzkontrollen lageabhängig fortzusetzen und Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann nicht auszuschließen, wenn an der Grenze ein Asylgesuch geäußert wird.
3. Bessere Unterstützung bei der Rückführung abgelehnter Asylsuchender: Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung daher dazu auf, hierzuzentrale Bundesausreisezentren an den großen deutschen Flughäfen zu errichten. Ein Untertauchen der Bewohner könnte so erschwert werden und durch die viel frühere Einbindung der Bundespolizei in den Rückführungsprozess könnten Synergieeffekte gewonnen werden. Vom Bund betriebene Ausreisezentren würden den Rückführungsprozess in der Praxis vereinfachen und beschleunigen. Die Unterbringung in Bundesausreisezentren dürfte zudem auch die Bereitschaft zu freiwilligen Ausreisen steigern.
4. Realistische Integrationsgrenze: Bund, Länder und Kommunen sind durch die aktuelle Zugangssituation bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze. Es droht eine völlige Überforderung der Kommunen, die politische Stabilität des Landes ist gefährdet. Deshalb fordert Bayern die Bundesregierung mit seinem Entschließungsantrag auf, eine Integrationsgrenze für Deutschland festzulegen, die sich am Leistungs- und Integrationsvermögen der Länder und Kommunen orientiert.
5. Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren: Bayern fordert den Bund erneut auf, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Länder Algerien, Armenien, Indien, Marokko und Tunesien zu erweitern. Diese Länder haben allesamt eine regelmäßige Schutzquote von unter fünf Prozent. Die Bayerische Staatsregierung hat darüber hinaus heute auch beschlossen, einen Gesetzentwurf zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren im Bundesrat einzubringen. Das europäische Recht bietet die Möglichkeit, sichere Herkunftsländer einfacher zu bestimmen. Bayern will erreichen, dass der Bund davon künftig Gebrauch macht und das Bundesinnenministerium allein – ohne die Zustimmung des Bundesrats – sichere Herkunftsländer festlegen kann.
6. Asylbewerberleistungsgesetz: Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen künftig wieder nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht in den Bürgergeld-Bezug fallen. Denn für diese Besserstellung gegenüber anderen Schutzsuchenden und zugleich Gleichstellung mit deutschen Bürgern, ohne jemals in die deutschen Sozialkassen eingezahlt zu haben, besteht kein Anlass. Dadurch soll der Anreiz erhöht werden, zeitnah eine Arbeit aufzunehmen.
Bayern startet Bundesratsinitiative zur Aberkennung der Staatsangehörigkeit für antisemitische Straftäter und Hetzer
Vor dem Hintergrund der terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel und der nachfolgenden offen antisemitischen Straf- und Gewalttaten in Deutschland fordert Bayern im Bundesrat, das Existenzrecht Israels als Teil der deutschen Staatsraison zu bekräftigen und die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu gewährleisten. Das soll nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung die Prüfung einschließen, welche Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht hierzu beitragen können. Bayern fordert, alle notwendigen rechtlichen Möglichkeiten, einschließlich etwaiger Änderungen des Grundgesetzes, zu prüfen, damit antisemitische Straftäter und Hetzer ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie dadurch nicht staatenlos werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass die doppelte Staatsbürgerschaft von der Bundesregierung nun zur Regel gemacht werden soll, wird dieser Aspekt in Zukunft noch bedeutender.