Artikel vom 16.04.2024
Neues aus dem Kabinett
Bayern begrenzt öffentlichen Konsum von Cannabis
Bayerns Ministerrat hat wichtige Beschlüsse gefasst, um den öffentlichen Konsum von Cannabis trotz des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung zu begrenzen. Ziel ist insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Unter anderem soll das Rauchen von Cannabisprodukten auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein verboten werden. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mittels Vaporisatoren. Gesundheitsministerin Judith Gerlach: „Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz. Damit schaffen wir klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers“.
Den Kommunen soll es ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Beispiele hierfür können Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen. Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen durch die Polizei der Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwacht sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen kontrolliert.
Enge Zusammenarbeit mit den Kommunen in der Migrationspolitik an
Der Freistaat wird die Kommunen weiterhin in bewährter Weise in der Migrationspolitik unterstützen und dabei eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusammenarbeiten. Mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt Bayern seine Kommunen finanziell und personell. Bayern übernimmt — anders als andere Bundesländer, die teilweise nur Pauschalen bezahlen — alle Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Das hat sich im Ergebnis als sehr krisenfest und erprobt erwiesen. Im Jahr 2023 fielen dafür im Bayerischen Staatshaushalt Ausgaben in Höhe von 1,93 Milliarden Euro an. Seit 2019 konnten darüber hinaus insgesamt über 780 zusätzliche Stellen an den Landratsämtern, unter anderem zur Bewältigung des Flüchtlingsaufkommens, geschaffen werden. Für die Jahre 2024 bis 2028 ist den Landratsämtern ein Stellenaufwuchs von 532 Stellen zugesagt.
Die vom Bund bislang ergriffenen Maßnahmen, um die Asylzugänge nachhaltig auf ein Niveau zu reduzieren, das die Integrationsfähigkeit der Kommunen nicht überfordert, hält die Staatsregierung nach wie vor bei Weitem nicht für ausreichend. Eine Begrenzung und Steuerung der irregulären Migration ist zwingend erforderlich. Die Bundesregierung muss deshalb schnellstmöglich die zentralen Weichen für einen echten Kurswechsel in der Asylpolitik stellen. Nach wie vor beteiligt sich der Bund auch nur unzureichend an den Kosten von Ländern und Kommunen.