Artikel vom 20.02.2024
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2024
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Freiflächenphotovoltaik in Hettstadt
- Unterstellhalle SC ROM
- Kinderspielplatzsatzung
- Antrag auf Aufstellung eines Bücherschranks
- Bestätigung des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
- Zuschussanträge
Die Gemeinde Hettstadt plant gemeinsam mit den Gemeinden Leinach und Margetshöchheim einen knapp 100 Hektar großen Solarpark. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans erforderlich. Als Nachbargemeinde von Hettstadt wurde die Gemeinde Waldbüttelbrunn an den Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan beteiligt. Der Gemeinderat beschloss, dass durch die Änderungen keine Belange der Gemeinde Waldbüttelbrunn betroffen sind und gegen die Änderungen keine Bedenken bestehen.
Neben dem neuen Vereinsheim des SC Robrunn/Mädelhofen soll noch eine offene Unterstellhalle für Sportplatzgerätschaften gebaut werden. Der Gemeinderat erteilte das im Rahmen des Bauantrags erforderliche gemeindliche Einvernehmen hierzu.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat bei seiner letzten Prüfung den Erlass einer Kinderspielplatzsatzung angeregt. In der Bayerischen Bauordnung ist festgelegt, dass beim Bau von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten auch ein ausreichend großer Kinderspielplatz errichtet werden muss. Weitere Vorgaben hierzu macht die Bayerische Bauordnung nicht. Die Gemeinde könnte diese recht abstrakte Vorgabe nun durch eine Spielplatzsatzung konkretisieren und z.B. Vorgaben zur Größe und Gestaltung solcher Spielplätze machen. Gleichzeitig könnte in der Satzung eine Ablösezahlung vorgesehen werden. Das heißt, Bauherren könnten gegen Zahlung eines gewissen Geldbetrags an die Gemeinde die Pflicht zur Errichtung des Spielplatzes umgehen und die Gemeinde könnte die Ablösezahlungen in die kommunalen Spielplätze investieren. Eine Mehrheit der Gemeinderäte hielt es jedoch weder für sinnvoll, detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung des Spielplatzes am Haus einzufordern (die weitgehend unabhängig von der tatsächlichen Bewohnerschaft umzusetzen wären) , noch wäre Kindern geholfen, deren Vermieter sich für eine Ablösung entscheidet, wenn sie weit entfernt vom entsprechenden Spielplatz wohnen und diesen nicht regelmäßig nutzen können. Der Gemeinderat entschloss sich deshalb mehrheitlich gegen den Erlass einer baurechtlichen Kinderspielplatzsatzung.
Die Zukunftswerkstatt hat einen Antrag auf Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Rathaushof gestellt. Zwar begrüßten alle Fraktionen grundsätzlich die Idee des Büchertauschs. Allerdings hatten einige Redner Bedenken gegen einen öffentlichen Bücherschrank im Rathaushof. Negative Erfahrungen mit anderen öffentlichen Bücherschränken sowie die Möglichkeit einer unsachgemäßen Nutzung wurden als Argumente angeführt. Gleichzeitig kam der Vorschlag auf, in einem anderen öffentlichen Gebäude, z.B. nach Fertigstellung des Mehrgenerationenhauses, eine Büchertauschecke einzurichten. Der Antrag auf Aufstellung des Bücherschranks wurde einstimmig abgelehnt.
Eine freudige Pflicht war der formelle Beschluss zur Bestätigung des erneut gewählten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Waldbüttelbrunn, Dominik Döller. Wir wünschen weiterhin viel Freude und Erfolg bei der Erfüllung dieses wichtigen Ehrenamts!
Der SC Roßbrunn/Mädelhofen hat einen Zuschuss für den Bau des geplanten Unterstands (s.o.) gemäß der Vereinsförderung beantragt. Dem Verein wurde eine Förderung in Höhe von 50 % der Kosten, maximal 6.500 € in Aussicht gestellt.
Auch die TSG Waldbüttelbrunn hat einen Zuschuss für die Dachinstandsetzung am Tennisheim und am Gebäude am Fußballplatz beantragt. Auch hier wurde eine Förderung gemäß der Vereinsförderung in Höhe von 50 % der Kosten, maximal 8.466,25 € in Aussicht gestellt.
Ein Hinweis aus dem Punkt „Verschiedenes“: am 12.03.2024 findet im Festsaal ein APG-Bürgerworkshop zum ÖPNV statt.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin